Juve Plus Filmfonds

Heussen-Mandantin VIP gewinnt Steuerverfahren vor dem Finanzgericht München

Autor/en
  • Daniel Lehmann

Zwei Filmfonds der Film & Entertainment VIP haben vor dem Finanzgericht München einen jahrelangen Streit für sich entschieden. Dreh- und Angelpunkt der Verhandlung war die Frage um die Anerkennung steuermindernder Verluste aus den Fondsbeteiligungen. Das Verfahren ist eines von vielen. Insgesamt geht es in dem Komplex um einen Klagewert von rund 650 Millionen Euro.

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Christof Schmidt
Christof Schmidt

In der konkreten Verhandlung vor dem 8. Senat des FG München ging es um eine Co-Produktion des Filmes ‚O Jerusalem‘ aus dem Jahr 2004. Geklagt hatten die beiden Fonds VIP Medienfonds 3 und VIP Medienfonds 4. Sie forderten die Anerkennung von Verlusten in Höhe von 24 Millionen Euro, die aus der Produktion des Filmes hervorging.

Doch das Finanzamt München erkannte die Verluste nicht an. Die Argumentation des Amtes: Bei den geschlossenen Verträgen handele es sich um Scheingeschäfte. Die Fonds hätten demnach nur einen Bruchteil des von Anlegern eingezahlten Geldes tatsächlich in die Filmproduktionen gesteckt, der Rest sei auf Festgeldkonten angelegt und verzinst worden. Es habe sich demnach um ein rechtlich unzulässiges Steuergestaltungsmodell gehandelt. 

Die Richter des FG München folgten der Argumentation nicht. Die Fonds hätten „weder Scheingeschäfte getätigt noch stellen die von ihnen gewählten Gestaltungen einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten dar“, heißt es dazu in dem Urteil. Zudem seien die Betriebsausgaben als solche zu berücksichtigen.

Bereits im Sommer hatte der 1. Senat des FG München in einem ähnlich gelagerten Fall zugunsten der Filmfonds entschieden (Az.: 1K 2137/16). In dieser Verhandlung ging es um eine Co-Produktion des Filmes ‚All the Kings Men‘ und um einen Streitwert von 52 Millionen Euro.

Die beiden Urteile werfen im Nachhinein ein sehr schlechtes Licht auf ein im Jahr 2007 erlassenes Urteil des Landgerichts München. Denn der Komplex hatte für den Gründer und ehemaligen Geschäftsführer des VIP Medienfonds, Andreas Schmid, auch strafrechtliche Konsequenzen. Das LG München warf Schmid Steuerhinterziehung vor und verurteilte ihn zu sechs Jahren Haft. Im Jahr 2015 verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) schließlich die Revision Schmids und verurteilte ihn zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe.

Insgesamt saß Schmid nach JUVE Steuermarkt-Informationen drei Jahre im Gefängnis, davon zwei Jahre in Untersuchungshaft. Die Argumentation des LG München war seinerzeit die gleiche wie die des Finanzamtes München: Steuerhinterziehung mithilfe von Scheingeschäften. Was noch hinzukommt: Bereits im Jahr 2014 – also ein Jahr vor dem Urteil des BGH – hatte das FG München in einem ähnlich gelagerten Fall gegen die Argumentation des Finanzamtes München entschieden. In dem Steuerverfahren hatte der Fondsinitiator Hannover Leasing geklagt.

Vertreter VIP Medienfonds
Heussen (München): Dr. Christof Schmidt, Herwig Pape
Inhouse Recht (München): Prof. Thilo Kleine (Geschäftsführung), Marcus Schöfer (Leiter Legal & Business Affairs), Christian Reiß

Finanzamt München III
Silke Gleißner,  Volker Pfannes (Steuerfahndung) – aus dem Markt bekannt

Finanzgericht München, 8. Senat
Dr. Marthina Bäumler-Holley (Vorsitzender), Markus Mitterer, Dr. Angelika Eck (beide Berichterstatter)

Hintergrund: Die VIP Medienfonds gingen mit Schmidt von Heussen bereits im Jahr 2006 gegen die Veranlagungen der Fonds aus den Jahren 2002 und 2004 mit Einsprüchen vor. Der mit der Sache zuerst befasste 8. Senat vertrat die Ansicht, dass eine Veranlagung jeder einzelnen Co-Produktion durchgeführt werden müsste und die Fonds nicht als Ganzes betrachtet werden können. Vor diesem Hintergrund waren alle bisher vom Finanzamt durchgeführten Veranlagungen formal unrichtig. Der Bundesfinanzhof hatte diese Sicht der Co-Produktion als eigenes Steuersubjekt bestätigt. Nach Durchführung diverser Co-Produktionsveranlagungen konnten die Fonds im Jahr 2016 dann schließlich eine sogenannte Sprungklage für die Co-Produktion von ‚All the Kings Men‘ erheben.

Nach JUVE Steuermarkt-Informationen ließ sich Schmid, der Gründer der Filmfonds, strafrechtlich von Grub Brugger-Partner Norbert Scharf vertreten.

Im weiteren Verlauf des Komplexes muss sich der 8. Senat noch mit dem im Jahr 2015 ausgesetzten Hauptsacheverfahren des Fonds VIP 4 mit einem Klagewert von über 398 Millionen Euro sowie mit diversen Koproduktionen und dem Hauptsacheverfahren für den Fonds VIP 3 mit einem Streitwert von 246 Millionen Euro befassen. Marktbeobachter gehen nach den bereits feststehenden Urteilen davon aus, dass eine grundsätzlich andere Rechtsprechung als die bisher erfolgte nicht zu erwarten ist.

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