Juve Plus Schuhbeck-Prozess

Gericht verurteilt Starkoch zu drei Jahren Gefängnisstrafe

Das Landgericht München I hat im Steuerhinterziehungsprozess gegen Alfons Schuhbeck ein Urteil gefällt: Der Starkoch muss für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis (Az. 6 KLs 301 Js 141439/19).

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Der Koch und Unternehmer Alfons Schuhbeck (rechts) kommt nach einer Prozesspause mit seinen Rechtsanwälten Sascha König (links) und Markus Gotzens (Mitte) zurück zum Gerichtssaal im Landgericht München I. Die Staatsanwaltschaft hat Schuhbeck wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagt.

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Da half auch ein rührender Brief einiger ehemaliger Mitarbeitender, der im Gericht verlesen wurde, nichts: Der prominente Koch Alfons Schuhbeck geht ins Gefängnis. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Dr. Andrea Wagner verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Es handele sich um Steuerhinterziehung über einen langen Zeitraum hinweg und in erheblichem Umfang, so die Urteilsbegründung. Die Richterin sprach zudem von einem hohen Maß an „krimineller Energie“. Der mitangeklagte Jürgen W. erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

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