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Haftstrafe im dritten Cum-Ex-Verfahren

Im dritten Strafprozess um den Cum-Ex-Steuerskandal hat das Landgericht Bonn ein Urteil gefällt. Das Gericht verurteilte den Angeklagten, einen einstigen Geschäftsführer und Generalbevollmächtigten einer Tochtergesellschaft der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren (Az. 62 KLs 3/20).

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Auch das dritte Verfahren im Cum-Ex-Steuerskandal vor dem Landgericht Bonn endete mit einem Schuldspruch für den Angeklagten. (Copyright Foto: Otto Durst – stock.adobe.com)

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