Der inzwischen 63-jährige Angeklagte und frühere Risiko-Analyst soll laut Angaben der Staatsanwaltschaft für einen Steuerschaden in Höhe von 109 Millionen Euro verantwortlich sein.
Mit dem Schuldspruch blieb das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Roland Zickler deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe für angemessen gehalten, da der Angeklagte nicht selbst finanziell von den Transaktionen profitiert habe. Bei der Strafzumessung habe die Kammer das umfassende Geständnis des Angeklagten berücksichtigt, sagte die Gerichtssprecherin.
Das Bonner Landgericht und die Kölner Staatsanwaltschaft spielen bei der Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte eine zentrale Rolle, weil das Bundeszentralamt für Steuern seinen Sitz in der ehemaligen Bundeshauptstadt hat. Der bundesweit erste große Cum-Ex-Strafprozess am Landgericht Bonn endete 2020 mit einem Schuldspruch gegen Martin S. und Nicholas D., zwei ehemalige Aktienhändler. Die verhängten Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im vergangenen Sommer das Urteil und stützte somit die Auffassung des Gerichts, dass es sich bei Cum-Ex-Geschäften nicht um die Ausnutzung einer Gesetzeslücke sondern vielmehr um eine Straftat handele. In einem weiteren Bonner Verfahren wurde ein ehemaliger Manager der Warburg-Bank und früherer Generalbevollmächtigter der Steuerhinterziehung in fünf Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte fünfeinhalb Jahre Haft (Az. 62 KLs 1/20).
Schätzungen zufolge beläuft sich der durch Cum-Ex-Geschäfte für den Staat entstandene Schaden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag.
(mit Material von dpa)