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Das Urteil – und worum es geht:
Der Europäische Gerichtshof hat mit den Urteilen vom 01.12.2022 (Rs. C-141/20 und C-269/20) darüber entschieden, ob die umsatzsteuerrechtliche Organschaft in Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist. Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte dem Gericht in Luxemburg mehrere Grundsatzfragen zur Entscheidung vorgelegt. Die zentrale Frage bezog sich darauf, ob der Organträger für alle Organgesellschaften umsatzsteuerlich in die Pflicht genommen werden darf. Dies hat der EuGH nun bejaht.