Juve Plus Unter der Lupe: EuGH-Urteil zur umsatzsteuerlichen Organschaft

„Jot jejange“ – Nochmal Glück gehabt beim EuGH

Autor/en
  • Götz Kümmerle

Die deutsche Regelung zur umsatzsteuerlichen Organschaft ist im Wesentlichen europarechtskonform wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 1.12. in einem Urteil feststellte. Dabei stand viel auf dem Spiel. Hätte das Gericht die Regelung gekippt, wären Rückzahlungen in Milliardenhöhe auf den deutschen Fiskus zugekommen. JUVE Steuermarkt sprach mit Dr. Claas Fuhrmann und Dr. Mirko Brill von der Kölner Kanzlei ckss Carlé Korn Stahl Strahl.

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Das Urteil – und worum es geht:
Der Europäische Gerichtshof hat mit den Urteilen vom 01.12.2022 (Rs. C-141/20 und C-269/20) darüber entschieden, ob die umsatzsteuerrechtliche Organschaft in Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist. Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte dem Gericht in Luxemburg mehrere Grundsatzfragen zur Entscheidung vorgelegt. Die zentrale Frage bezog sich darauf, ob der Organträger für alle Organgesellschaften umsatzsteuerlich in die Pflicht genommen werden darf. Dies hat der EuGH nun bejaht.

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