Juve Plus Bundesverfassungsgericht

Keine Verzinsung für rückerstattete Brennelementesteuer

Autor/en
  • Götz Kümmerle

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines Kernkraftwerksbetreibers wegen Nicht-Verzinsung zu Unrecht gezahlter Brennelementesteuern zurückgewiesen. Das BVerfG hatte die Brennelementesteuer 2017 kassiert.

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Das höchste deutsche Gericht stellte fest, dass es keinen spezifischen verfassungsunmittelbaren Sekundäranspruch wie einen Zinsanspruch gebe. Art und Umfang grundrechtlicher Sekundäransprüche bedürften vielmehr der Ausgestaltung und Konkretisierung durch den Gesetzgeber. Es bestehe keine Pflicht des Gesetzgebers, sämtliche Folgen verfassungswidriger Eingriffe rückwirkend zu beseitigen. Die gesetzgeberische Entscheidung, den geltend gemachten Zinsanspruch in der Abgabenordnung nicht vorzusehen, sei nicht verfassungswidrig.

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