Juve Plus "One KPMG"

Big-Four scheitert vorerst mit Zulassung einer Anwalts-AG

Der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bleibt es zunächst verwehrt, künftig alle ihre Dienstleistungen unter dem Dach einer Anwalts-Aktiengesellschaft zu erbringen. Gestern hat der Berliner Anwaltsgerichtshof (AGH) eine Klage auf kurz vor Weihnachten 2017 zurückgestellt, mit der sich KPMG gegen eine Zurückweisung durch die örtliche Anwaltskammer gewehrt hatte. Die Kammer hatte die Zulassung einer Anwalts-AG verwehrt. Dennoch dürfte das Verfahren die Diskussion über die Frage anheizen, ob die Vorgabe, dass Anwaltsgesellschaften mehrheitlich in der Hand von Anwälten sein müssen, verfassungsrechtlich zulässig ist.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Die KPMG AG hatte Ende 2014 bei der Berliner Rechtsanwaltskammer (RAK) die Zulassung einer Anwalts-AG beantragt, was die RAK jedoch im April 2016 aus formalen Gründen zurückwies. Dem Antrag habe keine notariell beurkundete Satzung der künftigen Anwalts-AG beigelegen und damit nicht den Anforderungen nach Paragraf 59g Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) entsprochen, so die Kammer. Erst wenn diese formale Voraussetzung erfüllt ist, könne eine inhaltliche Entscheidung über die Zulassungsfähigkeit erfolgen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de