Juve Plus Revision zu Cum-Ex-Geschäften

Warburg geht mit Widmaier Norouzi zum BGH

Längst laufen großangelegte Ermittlungen und erste Prozesse, aber ein höchstrichterliches Urteil steht zu den Cum-Ex-Aktiengeschäften noch aus. Am 15. Juni erreichte das erste Verfahren die obersten Strafrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Die Richter wollen sich am 28. Juli dazu äußern, ob diese Form der Erstattung von Kapitalertragssteuern strafbar war und ob die Warburg-Bank solche umfänglich zurückzahlen muss.

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Ali Norouzi
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