Juve Plus FÜNFTES BONNER CUM-EX-URTEIL

Vermögensverwalter wegen Beihilfe in Cum-Ex-Geschäften schuldig gesprochen

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals geht weiter: Gestern verkündete das Landgericht (LG) Bonn das Urteil gegen einen früheren Mitarbeiter (47) der Londoner Asset-Management-Gesellschaft Duet Group (Az. 29 KLs 5/22). Die Richter verurteilten ihn wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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Zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung - so das Urteil des Landgerichts Bonn im Cum-Ex-Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der britischen Investmentfirma Duet Group.

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Zwei Monate gelten wegen einer „rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung“ durch die Staatsanwaltschaft Köln als bereits verbüßt. Außerdem muss der Angeklagte 60.000 Euro zahlen, die er aus seiner Tatbeteiligung erhalten hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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