Berger ist damit der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter Roland Zickler setzte mit dem Urteil einen Schlusspunkt hinter einen Prozess, der gute acht Monate dauerte. Die Straftaten erstreckten sich über den Zeitraum 2007 bis 2011. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Dr. Jan Schletz hatte in seinem Plädoyer das Geständnis Bergers als ‚rein prozesstaktisch und unvermeidlich‘ bezeichnet. Er habe nur das eingeräumt, was angesichts der Beweislage nicht mehr abzustreiten war. Seiner Überzeugung nach habe Berger der Hamburger Privatbank M.M. Warburg das Geschäftsmodell Cum-Ex gewissermaßen „beigebracht“.
Insgesamt ging es vor dem Landgericht Bonn um eine Schadenssumme von 276 Millionen Euro. Das heutige Urteil ist das vierte, das Zickler in Sachen Cum-Ex spricht. Im ersten Urteil verurteilte er im März 2020 die beiden Ex-Börsenhändler Martin S. und Nicholas D. aus London wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zu Haftstrafen auf Bewährung.
1.400 weitere Beschuldigte
Bergers Tage vor Gericht sind mit dem heutigen Urteil noch nicht vorbei. Er sitzt zurzeit in einem separaten Verfahren vor dem Landgericht Wiesbaden wegen anderer Cum-Ex-Geschäfte. Verhandlungstermine sind noch bis Ende Januar angesetzt.
Die Kölner Staatsanwältin Anne Brorhilker, die die Aufklärung der Cum-Ex-Geschäfte ins Rollen gebracht hatte, kann nun einen Haken hinter ihren wichtigsten Fall setzen. Fertig ist sie mit der Materie aber noch lange nicht. Ihre Behörde führt rund 1.400 weitere Beschuldigte.