Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft Berger vor, von 2006 bis 2008 bei komplexen Aktiengeschäften Bescheinigungen über gut 113 Millionen Euro nie gezahlter Steuern erlangt zu haben. Bei Geschäften mit einem reichen Immobilieninvestor seien zusammen mit früheren Beschäftigten der Hypo-Vereinsbank in München und London Dax-Aktien im Volumen von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Die Gewinne habe man aufgeteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft sprach am Donnerstag von mehrstufigen Geschäften „ohne wirtschaftlichen Zweck“, die allein der Verschleierung gedient hätten.
Bei Cum-Ex-Geschäften schoben Investoren Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Ziel war die Erstattung von Kapitalertragssteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Lange war unklar, ob solche Deals strafbar sind. Der Bundesgerichtshof entschied dann 2021, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Berger gilt als treibende Kraft hinter den Cum-Ex-Geschäften in Deutschland, bei denen Banken und andere Investoren den Fiskus um geschätzt einen zweistelligen Milliardenbetrag prellten. Berger beriet Banken und Vermögende bei der Konstruktion der Aktiendeals. Er hatte die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen und sich als Opfer eines Justizskandals gesehen. Am Donnerstag äußerte er sich zunächst nicht.
Auch in Bonn läuft ein Prozess gegen Berger
Seit Anfang April muss sich Berger auch vor dem Landgericht Bonn wegen seiner Rolle im Cum-Ex-Komplex verantworten (Az. 62 KLs 2/20). Die Schadenssumme, um die es dort geht: 278 Millionen Euro. Ihm drohen 15 Jahre Haft.
Laut Anklage in dem Bonner Prozess habe Berger 2007 mit der Hamburger M.M. Warburg, der HypoVereinsbank und Ballance Cum-Ex-Geschäfte aufgesetzt mit dem einzigen Ziel, sich Kapitalertragsteuern erstatten zu lassen, die vorher nicht einbehalten oder abgeführt worden sind. Bei Warburg habe das Konstrukt intern „das Berger-Modell“ geheißen, es habe ein „hohes Maß an Koordination“ bedurft und Berger selbst habe 13 Millionen Euro – alleine mit Warburg – in die eigene Tasche gewirtschaftet. Deswegen lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht nur auf Betrug, sondern ebenso auf Steuerhinterziehung.
(dpa)