Das höchste deutsche Gericht für Steuern und Zoll hat unruhige Zeiten hinter sich. So sorgten die Querelen um die Besetzung der Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten weiter für Schlagzeilen: Während CDU-Mann Dr. Hans-Josef Thesling mittlerweile als Präsident des Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt wurde, ist die Besetzung des Vizepräsidentenposten mit der SPD-Politikerin Dr. Anke Morsch nunmehr endgültig vom Tisch. Die Position ist derweil weiter unbesetzt.
Auch nach der Pensionierung weiterer Richter waren vier, bzw. später sogar fünf Senate des BFH ohne Vorsitz, Vorsitzende Richter anderer Senate mussten diesen dann vertretungshalber vorsitzen. Mittlerweile seien nur noch zwei Senatsvorsitze in Vertretung besetzt, teilte der BFH mit. Zugleich waren auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie weiter spürbar.
Gleichwohl teilte das Gericht in seinem Jahresbericht für 2021 mit, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer von rund neun Monaten auf Vorkrisenniveau gehalten werden konnte. Über Nichtzulassungsbeschwerden sei sogar im Durchschnitt nach sieben Monaten entschieden worden. Allerdings verlängerte sich die Verfahrensdauer bei Revisionsverfahren von zuvor schon langen 20 Monaten auf nunmehr 22 Monate. Auch die insgesamt leicht rückgängige Zahl der erledigten Fälle begründet der BFH mit der „angespannten Personalsituation“.
Insgesamt haben die elf Senate des BFH im Jahr 2021 1.836 Verfahren erledigt, dem stehen 2.022 eingegangene Fälle gegenüber. Die Anzahl an unerledigten Fällen erhöhte sich damit von 1.603 zum Jahresbeginn 2021 und liegt bei 1.789. Damit hat der BFH den höchsten Stand an unerledigten Fällen seit 2018 zu verzeichnen; damals standen zum Jahresende 1.819 unerledigte Fälle zu Buche. In den vergangenen Jahren konnte die Zahl unerledigter Fälle leicht abgebaut werden. 154 dieser offenen Verfahren sind vor 2020 beim BFH eingegangen – zuletzt hatte das höchste deutsche Steuergericht viel Aufmerksamkeit auf die Erledigung so genannter „Altfälle“ gelegt.
Spitzenreiter bei der Art der Abgabe ist die Einkommensteuer – sie liegt sowohl bei der Anzahl der insgesamt anhängigen Nichtzulassungsbeschwerden (727) und der insgesamt anhängigen Revisionen (434) deutlich vor allen anderen Abgabearten. Die weit überwiegende Anzahl der anhängigen Klagen kamen zudem vom Steuerpflichtigen: Von den 2.022 eingegangen Fällen sind in 1.792 der Steuerpflichtige der Rechtsmittelführer, in 230 die Finanzverwaltung.
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