Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mahnte einen „zügigen“ Versand der noch ausstehenden Steuerbescheinigungen an. Die Behörde teilte am Freitag mit: „Die Commerzbank muss die Bescheinigungen innerhalb von 20 Bankarbeitstagen verschicken.“ Außerdem müsse die Bank „angemessene organisatorische Maßnahmen und Vorkehrungen ergreifen, um Jahressteuerbescheinigungen künftig rechtzeitig zu erteilen“.
Üblicherweise verschicken Geldhäuser die Steuerbescheinigungen bis zum Ende des ersten Quartals. Die Bafin hatte die Branche im Mai wissen lassen, sie erwarte, „dass die Institute die Steuerbescheinigungen ab sofort spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahrs ausstellen“.
Hintergrund der Bafin-Anordnung ist, dass es bei der Commerzbank beim Versand der Jahressteuerbescheinigung zuletzt Probleme gab. Noch im September 2023 entschuldigte sich die Bank in persönlichen Schreiben an betroffene Kunden, dass die Bescheinigung für das Jahr 2022 „wegen erforderlichen Prüfungen noch nicht zur Verfügung“ gestellt werden konnte.
Am Freitag sprach ein Commerzbank-Sprecher von noch offenen „Einzelfällen“ für das Jahr 2022. Die Bafin teilte mit, das Institut habe Verzögerungen bei Steuerbescheinigungen, die vor dem 2. November verlangt wurden, mittlerweile abgearbeitet.
Der Commerzbank-Sprecher teilte weiterhin mit, die Bank sei „aufgrund der etablierten Maßnahmen zuversichtlich“, dass sie 2024 alle von Kunden angeforderten Jahressteuerbescheinigungen „rechtzeitig erstellen und versenden wird“.
Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen die Bescheinigungen ihrer Banken, um die Erstattung eventuell zu viel einbehaltener Kapitalertragsteuern über ihre Einkommensteuererklärung zu beantragen.
(mit Material von dpa)