ESG-Prüfung bei Beratungshäusern

Der neuralgische Punkt bei Kanzleien sind Gestaltungen

Autor/en
  • Götz Kümmerle

Nachhaltigkeit gilt als der zentrale Wirtschaftstrend unserer Post-Postmoderne. Dem können sich auch Steuerberatungen nicht verschließen und entwickeln ESG-Angebote für Mandanten. Doch Nachhaltigkeit nur als Fremdverpflichtung wirkt nicht nachhaltig, wenn Kanzleien die eigene Medizin scheuen. Ein ESG-Check bei Kanzleien könnte für manche schmerzlich sein. Nämlich dann, wenn man neuralgische Punkte erwischt. Ein Essay über die Besonderheiten und Dilemmata bei Beratungshäusern.

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Das eigentliche Problem liegt gar nicht bei den Daten. Es liegt in der Selbstreflexion der handelnden Akteure. Und diese fällt bei einem produzierenden Unternehmen und einer Beratungsgesellschaft gänzlich anders aus.

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Die Münchner Kanzlei Peters Schönberger & Partner (PSP) hat sich an etwas herangetraut, das andere Beratungen noch nicht angehen: sich selbst einer konsequenten und schonungslosen ESG-Prüfung zu unterwerfen. Anlass für diesen Selbstversuch ist die gerade bekannt gegebene Kooperation mit der Unternehmensberatung Sustainable AG, die sich ausschließlich auf den Bereich der Nachhaltigkeitsberatung spezialisiert hat. Hintergrund für diese Kooperation ist die europäische Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch CSRD (Corporate Sustainable Reporting Directive) müssen Tausende deutsche Unternehmen zukünftig im Lagebericht gemeinsam mit dem Jahresabschluss nachprüfbar und belegt angeben, was sie in Sachen ESG tun.

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