Dieselskandal

Kleeberg-Partner werden Sonderprüfer bei VW

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  • JUVE

Seit drei Jahren kämpft VW dagegen, dass ein unabhängiger Sonderprüfer den Dieselskandal durchleuchtet. Nun hat das OLG Celle entschieden: Der Sonderprüfer kommt. Er heißt Prof. Dr. Christian Zwirner und ist Geschäftsführer der Münchner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner. Für VW ist es ein weiterer herber Schlag in dieser Woche, denn das Gericht gibt den Aktionären damit ein scharfes Schwert in die Hand.

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Zwirner_Christian
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Durchgesetzt hat die Sonderprüfung bei VW die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), in diesem Fall vertreten von der Anlegerkanzlei Nieding + Barth. Der Anlegerverband hatte bereits Ende 2017 erstritten, dass ein externer Prüfer ermittelt, ob Vorstände und Aufsichtsräte von Volkswagen ihre Informationspflichten bei der Aufklärung des Dieselskandals verletzt haben.

Dieser Prüfer sollte Rüdiger Reinke sein, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Baker Tilly in Düsseldorf. Die juristischen Folgestreitigkeiten zogen sich aber so lang, dass Reinke die Altersgrenze erreichte, bevor er sein Amt antreten konnte. Da er im Bestellungsbeschluss des OLG namentlich als Sonderprüfer bestimmt worden war, wollte VW die Berufung eines anderen Prüfers nicht akzeptieren. Dagegen beschwerte sich die DSW, doch das Landgericht Hannover entschied im Juni vergangenen Jahres zugunsten von VW, da es „an der erforderlichen Dauerwirkung der Sonderprüferbestellung“ fehle (Az. 25 O 3/19).

Kapitalanleger hoffen auf Munition für Klagen

Nach langem juristischen Streit ist es aber nun doch gelungen, den Bestellungsbeschluss zu ändern. Das OLG Celle hat seinen Beschluss von 2017 abgeändert und setzt statt Reinke den Münchner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Zwirner ein. Auch für den Fall, dass Zwirner verhindert sein sollte, wird diesmal direkt vorgebaut: In dem Fall würde laut OLG-Beschluss Karl Petersen übernehmen, ebenfalls Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Dr. Kleeberg & Partner. Die Einheit gehört zu den renommierten Mittelstandsberatern in Süddeutschland.

Die Ergebnisse der Sonderprüfung werden öffentlich gemacht und dürften vor allem Kapitalanleger interessieren. Die wollen für Klagen gegen den Konzern möglichst genau wissen, wer wann was wusste, um so eine verspätete Ad-hoc-Mitteilung zum Dieselskandal nachweisen zu können. Zu diesem Thema hat VW zwar schon intern ermittelt und ermitteln lassen, unter anderem von Jones Day und dem US-Compliance-Monitor Larry Thompson. Aber, so der Vorwurf der DSW: Die Ergebnisse werden unter Verschluss gehalten. Der früher mal angekündigte ‚Jones-Day-Bericht‘ hat nie das Licht der Öffentlichkeit erblickt. 

Die Entscheidung des OLG Celle, Zwirner als Sonderprüfer einzusetzen, ist rechtskräftig. Juristisch ist an dem Vorgang bemerkenswert, dass es laut DSW erstmals überhaupt gelungen ist, einen Sonderprüfer zu ersetzen – dies geschah auf Grundlage von Paragraph 48 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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