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Ausgangspunkt der Entscheidung ist ein Änderungsvorschlag von CDU/CSU und SPD zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz, der JUVE vorliegt. Dieser Vorschlag sah vor, dass auch mittelbar beteiligte Gesellschaften die Anerkennungsvoraussetzungen einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft erfüllen müssen. Damit werden mehrstöckige Strukturen, über die sich Private-Equity-Investoren wie EQT oder Partners Group bei deutschen Kanzleien eingekauft haben, ausgeschlossen. Dagegen wird das Wirtschaftsprüferrecht nicht angetastet – die EU-Holding-Struktur wird nur dort untersagt, wo eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) Gesellschafterin einer Steuerberatungsgesellschaft ist.