Juve Plus Antrag im Bundesrat

Länder fordern Verschärfung des Fremdbesitzverbots für Steuerberater

Nachdem die Verschärfung des Fremdbesitzverbots im Bundeskabinett gescheitert ist, nehmen Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen neuen Anlauf über den Bundesrat.

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Vier Bundesländer wollen das Thema Fremdbesitz im Steuerberatermarkt nicht ruhen lassen: In einem gemeinsamen Antrag zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz fordern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein eine Verschärfung des sogenannten Fremdbesitzverbots. Damit soll verhindert werden, dass sich Finanzinvestoren über Umwege an Steuerberatungsgesellschaften beteiligen können.

Der Vorstoß der Länder ist eine direkte Reaktion auf das endgültige Scheitern entsprechender Pläne auf Bundesebene. Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium hatte ursprünglich ein strengeres Fremdbesitzverbot nachträglich in den Referentenentwurf zum Steuerberatungsgesetz aufnehmen wollen. Doch nach JUVE-Informationen hat sich das CDU-geführte Bundeswirtschaftsministerium in den Ressortabstimmungen durchgesetzt.

Länder nehmen Umweg über Bundesrat

Nachdem der Weg über das Bundeskabinett vorerst blockiert ist, versuchen die vier Länder nun, die Verschärfung über den Bundesrat in das laufende Gesetzgebungsverfahren einzubringen. In ihrem Antrag stellen sie fest, dass die Unabhängigkeit der Steuerberater als „Organe der Steuerrechtspflege“ ein hohes Gut sei, das es zu schützen gelte.

Das Problem aus Sicht der Länder: Seit einer Gesetzesänderung 2022 können ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aus dem EU- und EWR-Raum mittelbare Gesellschafter deutscher Steuerberatungsgesellschaften werden. In einigen EU-Staaten ist Fremdbesitz durch reine Finanzinvestoren erlaubt – ein Umstand, den Investoren über mehrstöckige Beteiligungsstrukturen nutzen können, um das deutsche Verbot zu umgehen.

„Entgegen der Intention des Fremdbesitzverbots“ sei es nach geltendem Recht möglich, dass Finanzinvestoren sich mittelbar an Steuerberatungsgesellschaften beteiligen, heißt es in dem Antrag. Die Länder sehen darin eine Gefahr für die Unabhängigkeit des Berufsstands.

Unabhängigkeit als Kernargument

Die antragstellenden Länder begründen ihre Forderung mit der besonderen Vertrauensstellung der Steuerberater. Das Fremdbesitzverbot stelle sicher, dass diese „in keinen Interessen- und Loyalitätskonflikt mit berufsfremden Investoren oder Kapitalgebern geraten, die in erster Linie an hoher Rendite interessiert sind“.

Dies sei auch im Interesse der Mandanten: Steuerberater erhielten naturgemäß tiefe Einblicke in vertrauliche Betriebsinterna und Geschäftsvorfälle. Eine Abhängigkeit von renditeorientierten Investoren könnte diese Vertrauensstellung gefährden.

Die Länder argumentieren, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2024 (C-295/23) auch für Steuerberater gelte: Beide Berufsstände seien „berufsrechtlich weitestgehend gleichgestellt“, unterlägen vergleichbaren Regelungen und einer Pflichtmitgliedschaft in öffentlich-rechtlichen Berufskammern.

Anders als der gescheiterte Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, dem Kritiker handwerkliche Mängel beim Thema Bestandsschutz vorgeworfen hatten, adressieren die Länder diesen Punkt explizit: Für bereits anerkannte Berufsausübungsgesellschaften, die nach einer Gesetzesänderung nicht mehr anerkennungsfähig wären, fordern sie eine „rein besitzstandswahrende Bestandsschutzregelung“.

Debatte spaltet den Berufsstand

Der Vorstoß der Länder fällt in eine Zeit, in der das Thema Fremdbesitz den Berufsstand bereits spaltet. Wie JUVE berichtete, kam es zuletzt zu einem offenen Konflikt zwischen der Bundessteuerberaterkammer und der Steuerberaterkammer Sachsen. Der sächsische Kammerpräsident Dirk Rose hatte seinen Kanzleianteil an das Private-Equity-geführte Kanzleinetzwerk Afileon verkauft und war daraufhin zeitweise von Gremiensitzungen ausgeschlossen worden.

Nach Vermittlung durch die Steuerberaterkammer Düsseldorf einigte man sich auf einen Kompromiss: Die sächsische Kammer wird wieder eingebunden, allerdings mit Einschränkungen bei Beratungen zum Fremdbesitzverbot.

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