Das Jahressteuergesetz 2024 bringt eine Vielzahl von Änderungen und Anpassungen mit sich. Es trägt notwendigen Anpassungen an EU-Recht Rechnung und reagiert auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesfinanzhofs.
Steuererleichterungen für bezahlbaren Wohnraum
Eine zentrale Neuerung ist die Wiedereinführung der sogenannten Wohnungsgemeinnützigkeit. Damit sollen Anbieter von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum steuerlich begünstigt werden. Soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen können künftig preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen und dabei von umfangreichen Steuererleichterungen profitieren. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) betonte gegenüber der „Stuttgarter Zeitung“ die Bedeutung dieser Regelung, von der rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland profitieren sollen.
Die Wohngemeinnützigkeit war im Jahr 1990 abgeschafft worden. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf eine Reaktivierung verständigt.
Vereinfachung und Entbürokratisierung
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Einführung der Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets. Diese Regelung soll ihre lohnsteuerliche Behandlung vereinfachen, indem Arbeitgeber die Lohnsteuer dafür bis zu einer Höhe von 2.400 Euro pro Jahr pauschal mit 25 Prozent erheben können. Damit soll die Nutzung umweltfreundlicher Mobilitätsangebote gefördert werden.
Auch bei der Biersteuer gibt es Änderungen: Die bisher notwendige Brauereideklaration wird abgeschafft und die steuerfreie Jahresmenge von zwei auf fünf Hektoliter Bier erhöht. Mit diesen Maßnahmen soll der bürokratische Aufwand sowohl für die Bürger als auch für die Verwaltung reduziert werden.
Anpassungen an EU-Recht und Rechtsprechung
Die nachgelagerte Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Vermögensbeteiligungen wird auf die Übertragung von Anteilen an Konzerngesellschaften ausgedehnt. Diese Anpassung geht auf eine Protokollerklärung aus dem Gesetzgebungsverfahren zum Zukunftsinvestitionsgesetz zurück und dient der Umsetzung von Anliegen aus der Praxis.
Sonstige Anpassungen und technische Maßnahmen
Das Jahressteuergesetz enthält zahlreiche weitere Änderungen, unter anderem die Umsetzung von BVerfG-Entscheidungen zur Unternehmensbesteuerung, die Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen zur Gesundheitsförderung, die Verlängerung der Liquidationsfrist für Investmentfonds von fünf auf zehn Jahre sowie unionsrechtskonforme Anpassungen bei der Erbschaftsteuer. (mit Material von dpa)