Konzernfinanzierung

Wachstumschancengesetz: „Wir rechnen mit mehr Verständigungsverfahren“

Autor/en

Im Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber sich auch mit Verrechnungspreisen, speziell mit konzerninternen Finanzierungen beschäftigt. Die Neuregelungen bringen einige Probleme mit sich, meint der Münchner EY-Partner Christian Scholz. Er kritisiert im Gespräch mit JUVE Steuermarkt vor allem, dass Deutschland die OECD-Leitlinien in Bezug auf Finanzierungen sehr streng ausgelegt hat. Dabei hätte es sogar noch schlimmer kommen können.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

JUVE Steuermarkt: Die Zinshöhenschranke hat für Unmut bei den Beratern gesorgt. Nun hat sich der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz wieder von dieser verabschiedet. Das ist doch erst einmal eine gute Nachricht, Herr Scholz.
Christian Scholz: Das Wachstumschancengesetz ist, so wie es derzeit aussieht, das kleinere Übel, das stimmt. Die Zinshöhenschranke bezog sich erstens auf den gesamten Zinsabzug und nicht nur auf Intercompany-Finanzierungen. Zweitens gab es überhaupt keine Escape-Möglichkeit. Die Zinshöhenschranke hatte wenig mit der Bankenpraxis zu tun, weil die Schranke auf den sehr ungewöhnlichen Referenzzins abstellt. So kam man immer zu einem nicht fremdüblichen Ergebnis. Außerdem gab es keine Möglichkeit, über internationale Verständigungsverfahren eine Entlastung in dem jeweils anderen Staat zu bekommen. Das ist mit dem Wachstumschancengesetz nun günstiger.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema