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JUVE Steuermarkt: Die Zinshöhenschranke hat für Unmut bei den Beratern gesorgt. Nun hat sich der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz wieder von dieser verabschiedet. Das ist doch erst einmal eine gute Nachricht, Herr Scholz.
Christian Scholz: Das Wachstumschancengesetz ist, so wie es derzeit aussieht, das kleinere Übel, das stimmt. Die Zinshöhenschranke bezog sich erstens auf den gesamten Zinsabzug und nicht nur auf Intercompany-Finanzierungen. Zweitens gab es überhaupt keine Escape-Möglichkeit. Die Zinshöhenschranke hatte wenig mit der Bankenpraxis zu tun, weil die Schranke auf den sehr ungewöhnlichen Referenzzins abstellt. So kam man immer zu einem nicht fremdüblichen Ergebnis. Außerdem gab es keine Möglichkeit, über internationale Verständigungsverfahren eine Entlastung in dem jeweils anderen Staat zu bekommen. Das ist mit dem Wachstumschancengesetz nun günstiger.