Der 4. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf ist landesweit für Zoll und Verbrauchsteuern zuständig sowie gemeinsam mit den Finanzgerichten Köln und Münster für erbschaft- und schenkungsteuerliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen. Künftig wird Hoffsümmer dort mit den Richtern Lukas Münch und Richard Hardering zusammenarbeiten.
Hoffsümmer folgt auf Klaus Deimel, der den Senat fast 14 Jahre leitete und ihm insgesamt mehr als 30 Jahre angehörte – mit einer zweijährigen Unterbrechung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesfinanzhof (BFH).
Von der Ertragsteuer zum Zoll
Hoffsümmer arbeitet seit Juli 2011 als Richterin am Finanzgericht Düsseldorf. Zunächst bearbeitete sie dort im 14. Senat ertragsteuerliche und kindergeldrechtliche Verfahren. Seit Mai 2014 war sie dem 2. Senat zugeordnet, dem sogenannten Präsidentensenat. Dieser ist für Ertragsteuern und das Steuerberatungsrecht zuständig.
Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war sie zudem knapp drei Jahre als Pressesprecherin tätig, ab Oktober 2021 als Dezernentin für Gesetzgebung, Rechts- und Justizpolitik, Justiziariat und Öffentlichkeitsarbeit. Vor ihrer Zeit in Düsseldorf war Hoffsümmer von April 2010 bis Juni 2011 Richterin am Landgericht Köln.
Deimel wechselt zu AWB
Klaus Deimel wechselte zum März als of Counsel zu AWB an den Standort Münster. Die Kanzlei bespielt die gesamte Klaviatur an Zoll- und Verbrauchsteuerthemen, inklusive angrenzender Themen wie Exportkontrolle oder Compliance-Beratung.