FG Düsseldorf

Hoffsümmer neue Vorsitzende des Zollsenats

Das Finanzgericht Düsseldorf hat eine neue Vorsitzende für den 4. Senat: Dr. Ulrike Hoffsümmer wurde zum März zur Vorsitzenden Richterin am Finanzgericht ernannt und übernahm die Leitung des sogenannten Zollsenats.

Teilen Sie unseren Beitrag
Ulrike Hoffsümmer und Klaus Deimel

Der 4. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf ist landesweit für Zoll und Verbrauchsteuern zuständig sowie gemeinsam mit den Finanzgerichten Köln und Münster für erbschaft- und schenkungsteuerliche Verfahren in Nordrhein-Westfalen. Künftig wird Hoffsümmer dort mit den Richtern Lukas Münch und Richard Hardering zusammenarbeiten.

Hoffsümmer folgt auf Klaus Deimel, der den Senat fast 14 Jahre leitete und ihm insgesamt mehr als 30 Jahre angehörte – mit einer zweijährigen Unterbrechung als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesfinanzhof (BFH).

Von der Ertragsteuer zum Zoll

Hoffsümmer arbeitet seit Juli 2011 als Richterin am Finanzgericht Düsseldorf. Zunächst bearbeitete sie dort im 14. Senat ertragsteuerliche und kindergeldrechtliche Verfahren. Seit Mai 2014 war sie dem 2. Senat zugeordnet, dem sogenannten Präsidentensenat. Dieser ist für Ertragsteuern und das Steuerberatungsrecht zuständig.

Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war sie zudem knapp drei Jahre als Pressesprecherin tätig, ab Oktober 2021 als Dezernentin für Gesetzgebung, Rechts- und Justizpolitik, Justiziariat und Öffentlichkeitsarbeit. Vor ihrer Zeit in Düsseldorf war Hoffsümmer von April 2010 bis Juni 2011 Richterin am Landgericht Köln.

Deimel wechselt zu AWB

Klaus Deimel wechselte zum März als of Counsel zu AWB an den Standort Münster. Die Kanzlei bespielt die gesamte Klaviatur an Zoll- und Verbrauchsteuerthemen, inklusive angrenzender Themen wie Exportkontrolle oder Compliance-Beratung.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema