Digitalisierung

NRW-Finanzämter führen E-Akte ein

Nordrhein-Westfalen will bis Jahresende die E-Akte in allen Finanzämtern des Bundeslandes einführen. Die Frist für die Umstellung auf die digitale Aktenführung endet im Dezember 2025.

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Die Pilotphase ist beendet. Nun soll die E-Akte in allen nordrhein-westfälischen Finanzämtern Einzug halten.

Der nächste Digitalisierungsschritt ist erreicht: Nach Ende der Pilotphase soll die E-Akte nun in allen nordrhein-westfälischen Finanzämtern Einzug halten. Die Einführung erfolgt pro Service-Desk-Kreis, wobei ein solcher Kreis bis zu 14 Finanzämter umfasst. Vorreiter waren die Finanzämter der Service-Desk-Kreise Essen und Marl. Mit der E-Akte geht die elektronische Laufmappe einher.

Die Umstellung soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Das ist deutlich vor dem Fristende am 31. Dezember 2025, welches das E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen vorsieht.

Die NRW-Finanzverwaltung folgt mit dem Schritt den örtlichen Finanzgerichten. Bei ihnen ist die E-Akte bereits seit Herbst 2019 im Einsatz. Ein weiterer Teil der Digitalisierung besteht im elektronischen Rechtsverkehr zwischen Beratern, Verwaltung und Gerichten. So müssen Steuerberater bundesweit seit Anfang 2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) nutzen.

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