Ganz oben auf der Skala rangieren demnach etwa die Anzahl der Urlaubstage, ein Geschäftswagen, großzügige Regelungen für Heimarbeit oder eine abwechslungsreiche Tätigkeit. Bei den Fragen nach der Höhe des Jahresgehalts, einem 13./14. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld konnten die Studienmacher keine besonderen Auswirkungen auf die Zufriedenheit der Berufsträger feststellen.
Anders könnte dies bei den Nicht-Berufsträgern aussehen, die laut IfM eher als die Berufsträger überhaupt in den Genuss eines 13./14. Monatsgehalts oder Urlaubsgeldes kommen. Dafür verdienen Berufsträger nach der Erhebung allerdings auch mehr als doppelt so viel wie Steuerfachangestellte.
Unterschiedliche Umfragen, unterschiedliche Ergebnisse
Das Ergebnis der Umfrage unter den Steuerberatern zur Gehaltshöhe überrascht jedenfalls insoweit, als dass es sich überhaupt nicht mit einer Umfrage von JUVE Steuermarkt unter angestellten Steuerexperten aus dem vergangenen Jahr deckt. Die seinerzeit rund 800 Teilnehmer der JUVE-Umfrage hatten angegeben, am ehesten wegen eines höheren Gehalts den Job wechseln zu wollen. Anspruchsvollere Arbeit oder eine sichere Stelle spielten in der JUVE-Umfrage dagegen keine große Rolle – und sind damit zwei Faktoren, die in der STAX-Sonderauswertung ebenfalls eine wesentliche Bedeutung bei der Zufriedenheit haben.
Allerdings sind beide Umfragen aufgrund der sehr unterschiedlichen Teilnehmerstruktur wahrscheinlich nur begrenzt vergleichbar. JUVE Steuermarkt befragte in einer nicht-repräsentativen Umfrage Steuerexperten aus unterschiedlichsten Zusammenhängen – von Kanzleien mit einem Steuerberater bis hin zu solchen aus den Big Four sowie Mitarbeiter aus Unternehmensteuerabteilungen und der Finanzverwaltung. An der repräsentativen Umfrage des Bonner IfM nahmen dagegen 4.193 Steuerberater teil, wobei deren Herkunft nicht genauer aufgeschlüsselt wird.
Zauberwort „Attraktive Arbeitsbedingungen“
Für den Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Raoul Riedlinger, beweist die STAX-Sonderauswertung, dass es für die Zufriedenheit von Arbeitnehmern mehr bedarf als eines hohen Gehalts. So zeige die Studie auch, dass Einzelkanzleien ein niedrigeres Jahresbruttogehalt zahlten und weniger Urlaub sowie freiwillige betriebliche Leistungen gewährten als Sozietäten und Steuerberatungsgesellschaften. Dennoch seien angestellte Berufsträger in Einzelkanzleien zufriedener. Aber: „Welche Arbeitsbedingungen attraktiv wirken, hängt im Zweifel vom individuellen Bewerber ab. Gerade die kleineren Kanzleien können hier flexibler agieren, indem sie auf die spezifischen Wünsche ihrer Mitarbeiter soweit möglich eingehen“, so Riedlinger im Interview mit JUVE Steuermarkt. (Jörn Poppelbaum)
Die komplette Analyse zur STAX 2018 Sonderauswertung „Attraktive Arbeitgeber in der Steuerberatung“ finden Sie im aktuellen JUVE Steuermarkt, Ausgabe Oktober 2019.