Die Bundesregierung würdigt mit dieser Zuwendung die technische Innovation der Eclear-Datenbank ‚VATRules‘ und deren Relevanz für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum. „Ein vergleichbares Produkt ist noch nicht am Markt verfügbar“, so die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Zu den Kriterien, die die BSFZ bei der Auswahl potenzieller Leistungsempfänger berücksichtigt, gehören unter anderem Neuartigkeit, Risiko bzw. Unwägbarkeit sowie Planmäßigkeit. Alle Kriterien sieht die Stelle bei Eclear als erfüllt an.
Eclear wird die Zuwendung nutzen, um die Umsatzsteuerdatenbank VATRules weiterzuentwickeln. Sie ist die größte ihrer Art in Europa und ermöglicht E-Commerce-Händlern die vollautomatisierte Steuerfindung, -erklärung und -meldung in den Bereichen Umsatzsteuer und Zoll. Somit können jegliche Warensendungen innerhalb der Europäischen Union (EU) gesetzeskonform abgewickelt werden. „Hier greifen Kontrollmechanismen und Methoden der Robotic Process Automation, wie z.B. die automatisierte Erstellung der Bestimmungslandsteuern und Übertragung der steuerlich relevanten Transaktionsdaten und Zahlungen“, so Eclear-Gründer und Chief Executive Officer (CEO) Roman Maria Koidl. Zu den Methoden, die dafür weiterentwickelt werden, gehören Process Mining und Big Data Analytics für kognitive Dienste, mithilfe derer unter anderem steuerlich relevante Prozesse vorhergesagt werden können. „Die Förderung unterstützt uns in der weiteren Erforschung und Entwicklung der Verbindung von Steuerwissenschaft und nutzerorientierter Informatik“, so Koidl.
Eclear wurde 2016 gegründet und beschäftigt knapp 80 Mitarbeitende. Das Unternehmen ist spezialisiert auf das IT-basierte Clearing von Umsatzsteuerzahlungen sowie auf Zoll- und Payment-Prozesse im grenzüberschreitenden E-Commerce-Handel. Neben dem Hauptsitz in Berlin unterhält Eclear weitere Standorte in Köln, Konstanz und München. Im Mai 2021 erhielt Eclear von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis als Zahlungsdienstleister für den E-Commerce-Handel in der EU. Zu den Aufsichtsratsmitgliedern gehören unter anderem der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und die Wirtschaftsmanager Dr. Gerhard Cromme und Thomas Ebeling.
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung trat zum Januar 2020 in Kraft. Ziel dieses Förderungsprogramms ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen anzuregen, ihre Forschungsaktivitäten zu intensivieren. Grundsätzlich sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen anspruchsberechtigt, die Einkünfte nach Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1-3 des Einkommensteuergesetzes erzielen. Eine Beschränkung in Hinblick auf die Größe des Unternehmens, seiner Rechtsform oder Branche besteht nicht.
Das Verfahren zur Zulagengewährung nahm von der Antragstellung im März 2021 etwa eineinhalb Jahre in Anspruch.