Tax Operations Konferenz

TCMS in der Betriebsprüfung: Mehr Effizienz durch Vertrauen

Weg von der klassischen Prüfung, hin zur Prozesskontrolle: Wie können Tax Compliance Management Systeme für Betriebsprüfungen genutzt werden? Auf der Tax Operations Konferenz in Dortmund berichten OBI-Steuerchefin Annika Oberschelp und Dr. Friedrich Zimmermann, Leiter Konzernsteuern der Rewe Group, über ein Pilotprojekt mit der Oberfinanzdirektion NRW.

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Annika Oberschelp und Dr. Friedrich Zimmermann im Gespräch auf der diesjährigen Tax Operations Konferenz 2026 in Dortmund

Ziel des Projekts ist es, Betriebsprüfungen effizienter zu gestalten sowie langfristig Prüfungserleichterungen zu ermöglichen. Und zugleich ein gemeinsames Verständnis dafür zu entwickeln, wie Tax Compliance Management Systeme (TCMS) in der Praxis für Prüfungszwecke genutzt werden können.

An dem seit Jahresbeginn 2024 laufenden Pilotprojekt nehmen acht Konzerne teil. Dabei gehen die Unternehmen in Vorleistung. Sie legen ihr internes Kontrollsystem offen, mit allen Stärken und möglichen Schwachstellen. Im Gegenzug ist die Finanzverwaltung gefordert, den Unternehmen einen gewissen Vertrauensvorschuss zu gewähren und sich auf neue Prüfungsansätze einzulassen. Voraussetzung dafür: ein offener Austausch auf Augenhöhe. Heißt: Beide Seiten müssen bereit sein, Erfahrungen zu teilen und gemeinsam ein Verfahren zu entwickeln, mit dem eine TCMS-basierte Betriebsprüfung umgesetzt werden kann.

Das Konzept bedeutet jedoch keineswegs einen Verzicht auf Kontrolle. Die Betriebsprüfung überprüft eigenständig die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme und verlässt sich nicht auf ihre bloße Existenz oder Dokumentation. Das Ziel ist, die Prüfung stärker auf die Verlässlichkeit der Systeme auszurichten, ohne die nötige Kontrolle aufzugeben.

Eine weitere Voraussetzung ist ein Umdenken bei der Bewertung des Prüfungserfolgs. Klassische Kennzahlen wie Mehrergebnisse oder die Zahl abgeschlossener Prüfungsfälle greifen bei dem neuen Ansatz zu kurz. Stattdessen werden künftig neue KPIs benötigt, die die Qualität und Wirksamkeit prozessorientierter Prüfungen abzubilden.

Dialog statt Gegenspieler

Aktuell laufen die Betriebsprüfungen im Pilotprojekt in einer Mischform. Neben klassischen Prüfungshandlungen fließen Elemente der System- und Kontrollsystemprüfung ein. Nach den Erfahrungen der Beteiligten fördert dieser Ansatz die Zusammenarbeit und das Vertrauen zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung. Weil die Unternehmen stärker in die Prüfungsabläufe eingebunden sind, tritt der klassische Gegenspielergedanke in den Hintergrund. An seine Stelle rückt ein auf Transparenz ausgerichteter Prüfungsdialog.

Ziel ist ein Ansatz, bei dem die Finanzverwaltung stärker auf die internen Kontrollen der Unternehmen vertraut. Standardthemen könnten künftig weitgehend über die Prüfung von Prozessen und Kontrollsystemen abgedeckt werden. Vertiefte Prüfungshandlungen kämen bei neuen Geschäftsmodellen, geänderten Prozessen oder Rechtslagen zum Einsatz. Ob dieser Ansatz tatsächlich effizienter ist als die klassische Betriebsprüfung, zählt zu den offenen Fragen des Pilotprojekts. Ebenso wird sich zeigen, wie weit die Finanzverwaltung bereit ist, auf neue Kennzahlen und interne Prüfungsergebnisse der Unternehmen zu vertrauen.

Abschlussbericht im Sommer 2029

Die nächsten Schritte im Pilotprojekt stehen fest: Bis Ende April 2029 wird das Projekt evaluiert, zwei Monate später soll der Abschlussbericht vorliegen. Langfristig ist geplant, die kontinuierliche Prüfung steuerlicher Kontrollsysteme in Konzernen eng mit der zeitnahen Betriebsprüfung zu verknüpfen. Auf Basis von Art. 97 § 38 EGAO könnten sich daraus für die Zukunft konkrete Prüfungserleichterungen ergeben. Das Projekt hat aber noch weitere Vorteile: „Prüfungserleichterungen waren nicht das wesentliche Ziel, an dem Pilotprojekt teilzunehmen“, sagt Oberschelp. Sondern zu erfahren, wie die Finanzverwaltung das eigene TCMS einschätzt. Und auf dieser Basis die eigenen Prozesse weiter zu optimieren.

Aus dem Plenum der Konferenz gab es Bedenken hinsichtlich der Mehrarbeit bei der Umstellung der Prüfung und des unterschiedlichen Vorgehens der Bundesländer bei der Betriebsprüfung. Hierzu müssten auch die Daten- und Informationssilos auf Seite der Finanzverwaltung aufgebrochen werden. „Wichtig ist am Ende der Wechsel von der klassischen Prüfung zu einer TCMS‑Prüfung. Beides geht nicht“, sagt Zimmermann. Grundsätzlich biete die systemgestützte Betriebsprüfung die Chance, Transparenz und Vertrauen im Verhältnis zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung zu stärken. Klar ist aber auch: Der Mehrwert des Projekts muss kommuniziert werden, und das auf allen Seiten. Das Pilotprojekt bedeute einen Kulturwandel im Kleinen, sagt Dr. Johannes Grave, Referent für die Groß- und Konzernbetriebsprüfung in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, der in Dortmund neben Oberschelp und Zimmermann auf dem Podium stand.

Am Ende will und muss auch die Finanzverwaltung effizienter werden. Auch in der Bundesverwaltung ist ein Stellenabbau geplant. Inwieweit etwa das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit seinen Bundesbetriebsprüfern davon betroffen sein wird, ist unklar.

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