Weiterlesen mit
4 Wochen gratis testen
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Wäre Eigeninteresse ein Lebensmittelzusatzstoff, so wie Mononatriumglutamat, dann müsste man ihn kenntlich machen. Doch wohingegen die Angabe von E621 als Inhaltsstoff klar die Verwendung von Geschmacksverstärkern bezeugt, unterliegen öffentliche Statements zu Steuerthemen keiner Deklarationspflicht der Inhaltsstoffe. So kann „Eigeninteresse“ in Stellungnahmen enthalten sein, die für sich selbst „Gemeinwohl“ als Ziel deklarieren. Denn wenn man die Stellungnahmen von Gastro-, Hotel- und Nahrungsmittelverbänden zu der geplanten Mehrwertsteuererhöhung in der Gastronomie betrachtet, dann kann der Eigennutzcharakter nicht offensichtlicher sein. Ebenso in den Stellungnahmen der Opposition.