Kommentar

Wenn der Dotter zweimal fliegt: Eigennutz in der Gastrosteuerdebatte

Autor/en
  • Götz Kümmerle

Nach dem Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse sind die Würfel in Sachen Mehrwertsteuererhöhung für die Gastronomie endgültig gefallen. Die Ampel muss sparen. Doch so manche Vorkämpfer für die angeblich gerechte Sache eines geringeren Umsatzsteuersatzes für die Bewirtung durch Speis und Trank sparen noch an etwas anderem: der Deklaration von Eigeninteresse. So wie Metrochef Dr. Steffen Greubel.

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Convenience Food als preissensitive Ideallösung angesichts von Fachkräftemangel und Preissteigerungen.

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Wäre Eigeninteresse ein Lebensmittelzusatzstoff, so wie Mononatriumglutamat, dann müsste man ihn kenntlich machen. Doch wohingegen die Angabe von E621 als Inhaltsstoff klar die Verwendung von Geschmacksverstärkern bezeugt, unterliegen öffentliche Statements zu Steuerthemen keiner Deklarationspflicht der Inhaltsstoffe. So kann „Eigeninteresse“ in Stellungnahmen enthalten sein, die für sich selbst „Gemeinwohl“ als Ziel deklarieren. Denn wenn man die Stellungnahmen von Gastro-, Hotel- und Nahrungsmittelverbänden zu der geplanten Mehrwertsteuererhöhung in der Gastronomie betrachtet, dann kann der Eigennutzcharakter nicht offensichtlicher sein. Ebenso in den Stellungnahmen der Opposition.

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