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Die Verschärfung des Fremdbesitzverbots hatte das Bundesfinanzministerium nachträglich in das Gesetzgebungsvorhaben aufgenommen. Ob die Verschärfung nach wie vor Gegenstand des Änderungsgesetzes ist, wollte ein Ministeriumssprecher weder bestätigen noch dementieren. Nach JUVE-Recherchen ist die Information, wonach dies nicht der Fall ist, jedoch belastbar.