Versicherungsteuer

Wieder zum Leben erweckt

Autor/en
  • Götz Kümmerle

Jahrelang befand sich die Versicherungsteuer als „Exotensteuer“ in der Obhut des Bundes im Dornröschenschlaf. Bis ein Gebrauchtwagenhändler vor dem Bundesfinanzhof (BFH) klagte, Recht bekam und der einstigen Sondersteuer so unwillentlich zu neuer Blüte verhalf: als Herausforderung für Zahlungsdienstleister, Maschinenbauer und Händler. Kritik kommt von Beratern und Verbänden an der neuen BMF-Praxis, die seit Jahresbeginn gilt.

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Versicherungsteuer wird auch zum Problem für Maschinen- und Anlagenbauer

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Manchmal beginnt es ganz harmlos – so auch in dieser Geschichte. Ein Gebrauchtwagenhändler verkaufte seine Fahrzeuge mit einer Gebrauchtwagengarantie gegen gesondert berechnetes Entgelt. Aus unbekannten Gründen erhob der Händler auf diese Garantien keine Umsatzsteuer, sondern Versicherungsteuer. Es kam wie es kommen musste: Das Finanzamt beanstandete die Praxis und widersprach der Auffassung, dass in diesem Fall Versicherungsteuer und damit keine Umsatzsteuer anfalle. Beide Parteien fanden sich vor Gericht. Im November 2018 hat der BFH in der Entscheidung XI R 16/17 dann zwei folgenschwere Leitsätze formulierte:

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