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Manchmal beginnt es ganz harmlos – so auch in dieser Geschichte. Ein Gebrauchtwagenhändler verkaufte seine Fahrzeuge mit einer Gebrauchtwagengarantie gegen gesondert berechnetes Entgelt. Aus unbekannten Gründen erhob der Händler auf diese Garantien keine Umsatzsteuer, sondern Versicherungsteuer. Es kam wie es kommen musste: Das Finanzamt beanstandete die Praxis und widersprach der Auffassung, dass in diesem Fall Versicherungsteuer und damit keine Umsatzsteuer anfalle. Beide Parteien fanden sich vor Gericht. Im November 2018 hat der BFH in der Entscheidung XI R 16/17 dann zwei folgenschwere Leitsätze formulierte: