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JUVE Steuermarkt: Die geplante Umstellung auf ein Opt-in-Modell soll unerkannte Organschaften künftig ausschließen. Worauf müssen Unternehmen beim neuen Erklärungsverfahren achten?
Andreas Erdbrügger: Die Unternehmen, die weiter eine Organschaft bilden möchten, müssen ab Mitte 2028 aktiv werden und die Erklärung an das Finanzamt übermitteln. Ansonsten fällt die Organschaft ab dem 1. Januar 2029 weg. Die Unternehmen, die keine Organschaft haben wollen, müssen nichts tun. Es besteht also kein Automatismus, dass alte Organschaften in das neue Recht übernommen werden.