Hintergrund Erbschaftsteuer

Verschonung von Betriebsvermögen: Das sind die Eindrücke vom Bundesverfassungsgericht

Die Erbschaftsteuer bewegte diese Woche auch die Kanzleiwelt. Am 13. Oktober 2026 verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen bei Erbschaften und somit die Privilegien von Unternehmenserben. Ein Beschwerdeführer hält die Verschonungsregeln für verfassungswidrig, da Privatvermögen deutlich höher besteuert wird. In einem voll besetzten Saal wurden viele Argumente ausgetauscht.

von Sonja Behrens, Katharina Kliem, Verena Clemens

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Die mündliche Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 804/22 war von den Unternehmerfamilien und ihren Beraterinnen und Beratern schon lange mit Bangen erwartet worden. Der Beschwerdeführer Heinrich Fischwasser hatte von seiner Tante Privatvermögen geerbt und musste dafür die volle Erbschaftsteuer entrichten – anders als Erben von Betriebsvermögen, die unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend oder vollständig von der Steuer verschont werden.

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