KI & Steuern

EY und KI: „Kein Gimmick, sondern ein Weg zur digitalen Steuerberatung“

Autor/en
  • Götz Kümmerle

Auf der Tax Technology Konferenz im Herbst 2023 wurde die EY-Anwendung ‚Digital Tax Intelligence‘ mit einem Preis ausgezeichnet. Die Anwendung versucht, sämtliche steuerlich relevanten Geschäftsvorfälle eines Mandanten aus dessen ERP-System herauszuziehen und diese mit dem gesammelten steuerlichen Wissen aus Gesetzen, Stellungnahmen und Gutachten von EY abzugleichen. Dazu setzt EY mehrere Arten von KI ein und vertreibt die Software als Lizenz. Ob sich die Big Four da zuviel vorgenommen hat? JUVE Steuermarkt sprach mit dem Entwickler- und Beraterteam, das ‚Digital Tax Intelligence‘ marktfähig gemacht hat: die Partner André Hengst und Paul Thürman sowie die Senior Managerin Anna-Katharina Heidbüchel und Managerin Nadine Teichelmann.

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JUVE Steuermarkt: Die EY-Anwendung ‚Digital Tax Intelligence‘ hat auf der letzten Tax Technology Konferenz einen Preis gewonnen. Aber was steckt als Geschäftsmodell dahinter? An wen richtet sich das? Und wie funktioniert ‚Digital Tax Intelligence‘?
Paul Thürmann: Die gesamte Entwicklung von ‚Digital Tax Intelligence‘ ist durch Mandantenbedürfnisse getrieben. Wir haben vor acht Jahren damit angefangen, unsere Mandanten nicht nur dabei zu unterstützen, steuerliche Anforderungen in ihre Systeme zu integrieren, sondern diese Arbeitsgänge zu automatisieren und dauerhaft handhabbar zu machen. Das ist unser Purpose: Automatisierung im Enterprise Resource Planning System. Das setzt voraus, dass steuerliche Regeln gemanagt werden. Und es setzt voraus, dass steuerliche Daten gemanagt werden. Daher schaffen wir bei Automatisierungsvorhaben im ersten Schritt stets die vollständige Transparenz über die Liefer- und Leistungsketten, die Datenlage und steuerliche Regelwerke. Hier bietet unser Expertensystem in ‚Digital Tax Intelligence‘ enorme Effizienzgewinne, da es sämtliche umsatzsteuerliche Regelungen der EU beinhaltet und auf dieser Basis Entscheidungen treffen kann. Um dies nachzubilden, braucht es in der Tat Intelligenz.

„Das Expertensystem legt Datenpunkte in einem ERP-System mit dem Gesetz übereinander“

Paul Thürmann

Sie sagen, das Expertensystem kann umsatzsteuerliche Entscheidungen treffen – auf Basis von welcher Heuristik oder welchem Algorithmus? Das ist jetzt keine generative KI, die da dahintersteht, oder?
Thürmann: Expertensysteme sind Teilgebiete der Künstlichen Intelligenz. Natural Language Processing, Machine Learning oder generative KI stellen weitere Teilbereiche von KI dar. Wir kombinieren diese Technologien in unserer Anwendung. Bei unserem Expertensystem handelt es sich um umsatzsteuerliche Regelwerke, die mit den Datenpunkten aus den ERP-Systemen der Kunden gespeist werden. Heißt: Das Expertensystem legt Datenpunkte in einem ERP-System mit dem Gesetz übereinander. Dies wenden wir dann auf die Transaktionen unserer Kunden an.

André Hengst

Das heißt, im Grunde subsumiert Ihr Expertensystem?
André Hengst: Gute Frage! An dieser Stelle ist natürlich erstmal wichtig zu klären, was subsumieren bedeutet. Diese Frage muss man aus der Sicht der Profession heraus beantworten. Wenn man ein digitales Verständnis von Rechtsanwendung hat, dann würde man sicherlich sagen können, dass das Expertensystem subsumiert. Wenn man ein juristisches Verständnis hat, dann würde man wahrscheinlich sagen: „Eine Maschine kann nicht subsumieren.“ Und irgendwo dazwischen befindet sich wohl die Wahrheit in der Gegenwart. Denn wir leben in einer Welt, in der viele Lebenssachverhalte beziehungsweise unternehmerische Vorgänge in digitaler Form beschrieben sind, so dass sich vielleicht auf Dauer auch Subsumtionstechniken verändern könnten. Natürlich muss man aber immer bedenken, dass ein Gesetz nicht nur digital ausgelegt werden kann, sondern auch Gesichtspunkte wie Normzwecke und übergeordnete Ziele beachtet werden müssen, die man nicht immer explizit aus einer Norm herauslesen kann.

„Es braucht eine digitale Lösung, um die Masse an Daten bewältigen zu können“

Anna-Katharina Heidbüchel

Führt das nicht auch zur Frage der Digitaltauglichkeit des Steuerrechts?
Anna-Katharina Heidbüchel: Egal in welchem Mandantenprojekt, ob SAP S/4HANA-Transformation oder in anderem Kontext, es steht und fällt alles mit dem Thema ‚Datenmanagement‘. Der Mandant muss in der Lage sein, seine Daten überwachen und managen zu können. Es braucht daher eine digitale Lösung, um die Masse an Daten bewältigen zu können – eben wie ‚Digital Tax Intelligence‘.
Das führt natürlich auch zu der Frage, was geschehen muss, um das Steuerrecht digitaltauglicher zu machen. Damit beschäftigt sich etwa auch das IDSt, das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht. Aus meiner Sicht ist ‚Digital Tax Intelligence‘ eine Möglichkeit, wie man das Steuerrecht über dessen Anwendung digitalisieren kann. Denn die Lösung integriert die Tatbestandvoraussetzungen aus dem Gesetz, welche die Software in Regeln umsetzt. Unsere Software verknüpft diese Regeln aber auch mit der Realität in den Unternehmen. Sie geht der Frage nach, welche Datenpunkte habe ich überhaupt im ERP-System, um zu überprüfen, ob eine bestimmte Tatbestandsvoraussetzung erfüllt ist. Daher ist unsere Software für mich nicht nur ein Tool für Unternehmen, um ihre Steuern zu managen, sondern auch ein Schritt, um zur Digitalisierung des Steuerrechts beizutragen. Aber es zeigt auch, welche Grenzen es noch gibt – auch hinsichtlich der Gesetze, um ein wirklich digitaltaugliches Steuerrecht zu ermöglichen.

Was müsste denn passieren hinsichtlich der Gesetze, damit diese digitaltauglich werden?
Heidbüchel: Es gibt den Digitalcheck seitens der Bundesregierung. Aus meiner Sicht ist es so, dass bei der Digitaltauglichkeit von Steuergesetzen nochmal andere Kriterien gelten als bei anderen Gesetzen. Diese Kriterien zum Check der Digitaltauglichkeit müssten mit der praktischen Sicht vereint werden. Beispielsweise ist im Gesetzesentwurf zum Wachstumschancengesetz festgelegt, dass eine E-Rechnung im unternehmerischen Bereich nur ausgestellt werden soll, wenn der Leistungsempfänger im Inland ansässig ist. Jetzt ist es aber in der Praxis so, dass die Ansässigkeit eines Unternehmens mit einem öffentlichen Register nur sehr schwierig abgeglichen werden kann. Das sind Punkte, die aus meiner Sicht bei einem Gesetzentwurf schon mitgedacht werden müssten, damit das Ganze am Ende auch wirklich digital umgesetzt werden kann.

Unbestimmte Rechtsbegriffe als eine der großen Hürden

Nadine Teichelmann

Hätten Sie ein weiteres Beispiel für mich?
Nadine Teichelmann: Insbesondere bei unbestimmten Rechtsbegriffen sehe ich eine große Hürde in der Digitalisierung des Steuerrechts. Beispielsweise bei der Unternehmereigenschaft. Ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist ja, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Und gewerblich oder beruflich wiederum ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Der Begriff der ‚Nachhaltigkeit‘ ist im Anwendungserlass weiter beschrieben, aber nicht abschließend definiert. Das bedeutet, man braucht Sekundärliteratur und Praxiserfahrung, um zu subsumieren, ob eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ‚nachhaltig‘ ist. In der Praxis kann das alles Mögliche sein: mehrjährige Tätigkeit, planmäßiges Handeln, wiederholtes Auftreten den Behörden gegenüber als Unternehmer. Aber es ist immer wieder eine Einzelfallentscheidung. Der Unternehmerbegriff ist ein zentraler Bestandteil des Steuerrechts. Wenn ein solcher Zentralbegriff nicht digital dargestellt ist, gibt es in Sachen Digitaltauglichkeit des Gesetzes noch einige Luft nach oben. Mit ‚Digital Tax Intelligence‘ können wir aber schon viele Tatbestandsmerkmale digital aus den Unternehmensdaten verarbeiten und das Automatisierungspotential heben.

Machine Learning, Expertensysteme und generative KI: Können Sie diese drei Elemente für den technischen Laien in mir noch einmal gegeneinander abgrenzen?
Thürmann: Das Expertensystem beinhaltet die steuerlichen Regelwerke zur Würdigung eines Sachverhaltes. Die Komponenten Natural Language Processing und Machine Learning klassifizieren steuerliche Sachverhaltsbestandteile basierend auf textlastigen SAP- beziehungsweise ERP-Daten wie Positionsbeschreibungen, Kontobeschreibungstexten, Buchungstexten, Materialbeschreibungen und so weiter.

„Diese Form von KI erzeugt keine neuen Daten, sondern klassifiziert vorhandene Daten basierend auf einem intelligenten Algorithmus“

Das Natural Language Processing ist jetzt aber noch keine generative KI?
Thürmann: Richtig, diese Form von KI erzeugt keine neuen Daten, sondern klassifiziert vorhandene Daten basierend auf einem intelligenten Algorithmus. Dies ist bei der steuerlichen Entscheidungsfindung unerlässlich, weil diese transparent und konsistent sein muss: Es muss bei gleichem Sachverhalt immer wieder dieselbe Entscheidung herauskommen. Mit generativer KI kann dies nicht gewährleistet werden. Wir verwenden generative AI vielmehr, um den steuerlichen Entscheidungsprozess zu erläutern. Deswegen haben wir in unserer Anwendung auch einen Chat-Bot mit dem Namen Dottie integriert. Sie übersetzt die ERP-Daten in eine Sprache, die für Steuerberater verständlicher ist. Dottie hat die Aufgabe, mit dem Steuerberater einen Dialog zu Daten, Rechtsvorschriften und Dokumenten zu führen.

Generative KI erklärt in der EY-Lösung nur, entschieden wird von einer klassischen KI

In Ihrer Präsentation steht, dass ‚Digital Tax Intelligence‘ die Steuerautomatisierung in Unternehmen um 90 Prozent erhöhen kann. Ganz plump aus dem analogen Geiste der 90er Jahre gefragt: Was genau für knifflige Dinge können Sie mit diesem Computer machen?
Thürmann: Steuern effizient managen. Und erfahrungsgemäß kann man nur managen, was man messen kann. Die Software schafft Visibilität und Transparenz beim Status quo der Automatisierung und zeigt konkrete Optimierungspotentiale auf, wie diese in den ERP-Systemen durch die Anpassung der Datenlagen und der hinterlegten Regelwerke verbessert werden kann. Auf Basis der Ergebnisse kann eine Steuerabteilung konkrete Vorgaben machen, wie beispielsweise eine Werklieferung von einer Lieferung zu unterscheiden ist. Oder ein Service von einer Warenlieferung. Hier sollte die Steuerabteilung Einfluss nehmen, um dafür zu sorgen, dass steuerliche Tatbestandsmerkmale in den Systemen zutreffend aufgezeichnet werden. Dafür bieten wir die Mittel.

Welche Steuerarten sind bei Ihrem System mit von der Partie?
Hengst: Erstmal alle Steuern, die auf Massendaten beruhen. Ertragssteuern haben aus einer ERP-datentechnischen Warte gesprochen weniger Konsistenz. Bei der Umsatzsteuer ist dies anders, auch bei der Quellensteuer. Ebenso bei CBAM, dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU, der unter anderem auf Zolltarifnummern beruht. Das erschließt die Datenwelt für die Steuerabteilung. Daneben sind wir vor allem auch am Transfer Pricing dran, zum Beispiel in der Segmentierung der GuV oder der Bildung von Transaktionsmatrizen.

Kein Softwarehouse: „Alles, was wir tun, ist eine Leistung aus dem Gebiet der Steuerberatung“

Was ist EY denn nun: Softwarehouse, das drumrum noch ein bisschen Schnörkel-Beratung anbietet? Oder sind Sie Berater, die jetzt auch noch Software anbieten? Was ist der Hauptgang, und wie schwer fällt die Abgrenzung zu den Odeuvre?
Teichelmann: Alles, was wir tun, ist eine Leistung aus dem Gebiet der Steuerberatung. Als zeitgemäßes Tax Practice gehört es auch dazu, Mandanten Software zur steuerlichen Problemlösung bereitstellen zu können. Dementsprechend ist und bleibt die Steuerberatung unser Core Business. Wir sind weiterhin primär eine Beratung, für die on top die Technologie hinzukommt. Natürlich wird der Technologieaspekt immer größer. Wenn unseren Mandanten immer mehr Daten abverlangt werden, sind wir als Nummer eins in der Steuerberatung auch gefordert, ihnen die Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen sie diese Daten selbst zu kontrollieren im Stande sind.
Heidbüchel: Ein wesentlicher Teil unserer Software ist der darin enthaltene Content. Dieser Inhalt kann aus meiner Sicht nur von einer Steuerberatungsgesellschaft kommen. Wie sollte ein reines Technologieunternehmen Regeln dafür aufstellen können, wie eine Transaktion in Spanien umsatzsteuerlich zu behandeln ist? Dafür braucht man den Inhalt und die Kenntnisse des jeweiligen Steuerrechtes. Daher stellen auch große Unternehmen wie SAP nur die Technologie als Hülle den eigenen Kunden zur Verfügung, füttern diese aber in der Regel nicht mit Inhalten.

„KI-gestützte Extraktion, Aufbereitung und Analyse von steuerrelevanten Geschäftsdaten“

Das heißt, diese Knowledge Base oder das Expertensystem besteht nicht nur aus den reinen Gesetzestexten, sondern speist sich auch aus den ganzen Gutachten und Stellungnahmen, die EY über die Jahre erstellt hat, also aus der gesammelten steuerrechtlichen Expertise von EY?
Hengst: Die Basis bilden steuerliche Regeln, die aus Gesetzen abgeleitet werden. Über generative KI erschließen sich nun auch die fachlichen Textreferenzen wie Gesetze, Erlasse und Richtlinien. Perspektivisch sollen und können in diese Content-Basis auch Gutachten und Stellungnahmen integriert werden. Aber Achtung: Letztere beziehen sich immer auf ganz individuelle, potenziell sehr vielschichtige Sachverhalte. Diese für eine KI so einordbar und nutzbar zu machen, wie für einen Steuerexperten – ich glaube so weit ist die Steuerwelt noch nicht. Was aber schon geht: KI-gestützte Extraktion, Aufbereitung und Analyse von steuerrelevanten Geschäftsdaten, Generierung und Analyse von Programmcodes oder KI-gestützte Kommunikation mit Behördenschnittstellen. Das sind große und wichtige Fortschritte für das Tax Management!

Seit wann ist das Produkt auf dem Markt?
Thürmann: Wir haben unsere Anwendung seit vier Jahren auf dem Markt.

Wer kauft diese Software?
Thürmann: Das sind Unternehmen aller Größenordnungen – Mittelständler genauso wie Großunternehmen. Das Vertrauen unserer Mandanten spiegelt sich im Feedback wider, das wir auf unserer Produktwebseite veröffentlichen.

„Die Software ist für uns ein strategisches Investment“

Jetzt werden Sie hinsichtlich des Umsatzes nicht ganz die Hosen runterlassen – aber dennoch die Frage: Ist die Software nur ein technischer Gimmick oder ein echter Umsatzbringer?
Hengst: Die Software ist für uns ein strategisches Investment, weil wir hier Schritt für Schritt mit einer stabilen und nachhaltigen Anwendung Steuerrechtsberatung und Steuerplanung gleichermaßen intelligent digitalisieren. Wenn wir verbunden sind mit den Daten der Mandanten, dann können wir Steuerberatung transformieren, weil sie dann wirklich digital und in Echtzeit abläuft. Wir bereiten uns auf eine weiter große Nachfrage vor.

Die Technologieumsätze bei EY machen im Bereich Indirect Tax rund 15 Prozent aus

Haben Sie vielleicht eine Zahl oder eine Bandbreite für mich, was EY seit dem letzten Release mit dieser Software umsetzt?
Hengst: Man muss unterscheiden zwischen den Nutzungsgebühren für die Lösung und Beratungsleistungen, die sich um die Software und das Datenmanagement herumgruppieren. Die Technologieumsätze machen im Bereich Indirect Tax rund 15 Prozent aus. Umsatzmaximierung ist aber nicht unsere Triebfeder. Wir wollen langfristig im digitalen Zeitalter Partner für Unternehmen sein und führende Lösungen anbieten, die unsere Mandanten sowohl mit Blick auf operative Effizienz sowie Exzellenz und nachhaltige Risikominderung stark voranbringt. Für uns steht keine Maximierung des ,Return-on-Investment‘ im Vordergrund.
Thürmann: Es geht darum, Steuern effizient zu managen. Es ist schwierig, die Umsatzsteuer in Unternehmen in den Griff zu bekommen, weil dabei Daten eine wesentliche Rolle spielen. Unsere Software vereinfacht den Umgang mit diesen Daten enorm. Davon hat nicht nur die Steuerabteilung etwas, sondern auch andere Abteilungen wie der Einkauf oder der Vertrieb.

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