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Plötzlich ging alles ganz schnell. Wenige Tage nach dem Votum des Finanzausschusses am 22. April, das Steuerberatungsgesetz zu verschärfen, verabschiedet der Bundestag die entsprechenden Änderungen im Steuerberatungsgesetz. Nachdem auch der Bundesrat am 8. Mai die neuen Regeln durchgewunken haben wird, bedarf es nur noch der Unterschrift des Bundespräsidenten – und Bundessteuerberaterkammer (BStK) & Co. werden einen großen Lobbyerfolg für sich verbucht haben können.