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Herr Wilmanns, seit Februar dieses Jahres sind Sie Honorarprofessor für ‚Steuerrecht und Steuerpolitik‘ an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Wie kamen Sie dazu?
Jobst Wilmanns: Ein bisschen wie die Jungfrau zum Kinde. Ursprünglich hatte ich keine weitergehende akademische Karriere angestrebt. Vor etwa vier Jahren wurde ich jedoch von der Justus-Liebig-Universität Gießen angesprochen. Die Steuerlehre war dort vakant und der damalige Dekan fragte mich, ob ich die Universität in der Lehre unterstützen kann. Es gab allerdings eine partielle Skepsis in der Professorenschaft in Bezug auf das Engagement von Beratungsunternehmen. Mit vergleichbaren Verpflichtungen hatte man an der Universität in der Vergangenheit wohl aufgrund der mangelnden Nachhaltigkeit schlechte Erfahrungen gemacht. Schritt für Schritt haben wir sieben Lehrmodule im Bachelor- und Master-Studiengang organisiert, die mittlerweile alle wesentlichen Themen der Steuerlehre abdecken. Vor rund einem Jahr wurden im Rahmen von mehreren Gesprächen mit der neuen Dekanin, und zwar im Lichte der Zufriedenheit der Universität mit der Umsetzung des entwickelten Lehrprogrammes als auch im Blickwinkel der Weiterentwicklung der Steuerlehre als integrativer Bestandteil der Fakultät gemeinsam die Möglichkeit der Berufung zum Honorarprofessur evaluiert.