Kurz notiert

Was tut sich in der Steuerwelt? Lesen Sie weitere aktuelle Nachrichten kurz und knapp im übersichtlichen Branchen-Ticker!

April 2024

RSM Ebner Stolz und chargecloud kooperieren

RSM Ebner Stolz und chargecloud arbeiten zusammen, um Unternehmen im Bereich E-Laden und E-Mobilität umfassend bei umsatzsteuerlichen Fragen zu unterstützen. Hintergrund sind die komplexen umsatzsteuerlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit E-Ladevorgängen entstehen. Chargecloud bietet auf seiner cloudbasierten Plattform ein individuelles Serviceangebot für E-Mobilität an. Mit seiner B2B-Software können Elektrofahrzeug-Ladeinfrastrukturen umfassend vernetzt und verwaltet werden. Ziel der Kooperation ist, Unternehmen bei der Implementierung von praktikablen und gesetzeskonformen Umsatzsteuerprozessen zu beraten. Bei der Zusammenarbeit setzen beide Partner auf Synergieeffekte durch die Nutzung ihres Netzwerks innerhalb der Branche und bei den Steuerbehörden, um die Einhaltung von Umsatzsteuerstrategien sicherzustellen. Zudem können über das globale RSM-Netzwerk Lösungen für internationale Ladepunkte angeboten werden.

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Bund der Steuerzahler: Steuerbescheide wieder schneller

Jedes Jahr veröffentlicht der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) seinen Tempo-Check der Finanzämter Deutschlands. Das Ranking „So lange warten Sie auf Ihren Steuerbescheid!“ vergleicht die Bearbeitungszeiten für Steuererkärungen in den Bundesländern. Das Ergebnis für das Veranlagungsjahr 2022 zeigt: In den meisten Bundesländern haben die Finanzämter nach der Corona-Krise wieder schneller gearbeitet. Berlin führt weiterhin das Ranking an, während Niedersachsen und Baden-Württemberg die längsten Wartezeiten verzeichneten. Nordrhein-Westfalen gab keine konkreten Zahlen an, sondern lediglich einen Zeitrahmen zwischen „2 Wochen und 6 Monaten“. Alle Bundesländer liegen aber nun deutlich unter der 60-Tage-Grenze für die Bearbeitung von Steuererklärungen. Der BdSt betont die Wichtigkeit einer gerechten und zeitnahen Bearbeitung unabhängig vom Wohnort. Insgesamt unterstreicht der Bericht die Bedeutung einer effizienten Besteuerung für alle Bürgerinnen und Bürger.

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EU-Parlament zu Verrechnungspreisen

Das Europäische Parlament hat in seiner gestrigen Plenarsitzung über eine neue Richtlinie zur Regelung der Verrechnungspreise beraten. Die Stellungnahme des EU-Parlaments wurde dabei mit großer Mehrheit angenommen. Die Abgeordneten schlagen vor, die Anwendung der Vorschriften auf 2025 und damit um ein Jahr zu verkürzen sowie das Gemeinsames EU-Verrechnungspreisforum einzurichten. Es gelte, über das Forum auch Wissenschaftler, Wirtschaftsvertreter und die Zivilgesellschaft einzubinden. Die Änderungsanträge sollen sich dabei eng an die neuesten OECD-Verrechnungspreisleitlinien anlehnen, lassen jedoch Raum für die Entwicklung von UN-Leitlinien. Ziel sei es, den Missbrauch von Verrechnungspreisen in der EU einzuschränken und die Rolle des Parlaments zu stärken. Zukünftige Änderungen der Richtlinie sollen allein durch delegierte Rechtsakte erfolgen können.

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Mazars-Studie: ESG-Fachwissen fehlt

Das C-Suite-Barometer der internationalen Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars zeigt, dass für deutsche Unternehmen die Anpassung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie sowie die technologische Transformation in den kommenden Jahren absolute Priorität haben. Diese Ergebnisse basieren auf einer Befragung von rund 800 Führungskräften auf C-Level aus über 30 Ländern weltweit, die Ende 2023 durchgeführt wurde. Das Ergebnis: Fast die Hälfte der deutschen Unternehmen fehlt Expertise in den Bereichen Klima, CO2-Emissionen und Lieferketten. Steigende Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Corporate Sustainability Reporting Directive stellen immer mehr Unternehmen vor große Probleme. Die wenigsten Firmen verfügen zum jetzigen Zeitpunkt über den notwendigen Kompetenzmix, um ein lückenloses gesetzeskonformes Sustainability Reporting zu erstellen. Über ein Drittel der Befragten befürchtet danach negative Auswirkungen, wenn sie über verbesserungsbedürftige ESG-Bereiche berichten. Knapp zwei Drittel glauben, dass künstliche Intelligenz Arbeitsplätze in ihrem Unternehmen ersetzen wird. Und mehr als die Hälfte der Unternehmen hat Schwierigkeiten beim entsprechenden Recruiting.

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Verschuldung der Kommunen in Niedersachsen steigt auf 16 Milliarden Euro

In Niedersachsen hat sich die Verschuldung der Kommunen im vergangenen Jahr um 1,2 Milliarden Euro erhöht und erreicht nun rund 16 Milliarden Euro. Pro Kopf entspricht das einer Schuldenlast von etwa 1972 Euro, so das Landesamt für Statistik. Trotz höherer Steuereinnahmen verzeichneten die Kommunen 2023 ein Finanzierungsdefizit von nahezu 1,4 Milliarden Euro, ein deutlicher Anstieg gegenüber 160 Millionen Euro im Jahr zuvor. Jan Vermöhlen vom Bund der Steuerzahler sieht eine dringende Notwendigkeit für grundlegende Änderungen in der Kommunalfinanzierung, um einer finanziellen Überforderung vieler Kommunen vorzubeugen. Er prognostiziert für 2024 weitere Steuererhöhungen und fordert eine Diskussion über die finanziellen Zuständigkeiten der Kommunen.

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Bund hält an Grundsteuergesetz fest

Trotz vehementer Kritik aus den Bundesländern plant der Bund keine Änderungen am Grundsteuergesetz. Finanzminister Christian Lindner (FDP) sieht ausreichend Flexibilität für die Länder, um auf lokale Anforderungen einzugehen. Er argumentiert, eine kurzfristige Reform sei nicht mehr rechtssicher umsetzbar. Die neue Berechnungsweise ab 2025 könnte für Eigentümer in großen Städten eine höhere Belastung bedeuten, während Gewerbetreibende entlastet werden. Länderforderungen nach einer gesetzlichen Öffnungsklausel, um die Steuerlast zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien auszugleichen, lehnt der Bund ab. Lindner betont die Eigenverantwortung der Länder und kommunale Spielräume zur Anpassung der Hebesätze, die maßgeblich die Grundsteuerhöhe bestimmen. Lesen Sie zur Kritik seitens der Länder und zur Forderung nach einer Öffnungsklausel unsere Meldung vom 22.03.2024.

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Steuerliche Entlastung für Hobbybrauer geplant

Finanzminister Christian Lindner (FDP) plant eine Steuerentlastung für Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen. Laut einem Entwurf des Jahressteuergesetzes sollen sie künftig 500 Liter Bier pro Jahr steuerfrei brauen dürfen, statt bisher 200 Liter. Die Anmeldepflicht beim Hauptzollamt soll ebenfalls entfallen. Bisher nahm der Staat laut Bundesregierung im ersten Halbjahr 2022 rund 7.000 Euro Biersteuer von Privatbrauern ein.

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Allen & Overy ernennt Neupartner

Allen & Overy hat mit Wirkung zum 1. Mai 2024 insgesamt 32 Anwälte in die Partnerschaft aufgenommen, darunter 5 in Deutschland. Im Bereich Steuerrecht wurde Tim Drach befördert. Er berät in allen Bereichen des nationalen und internationalen Steuerrechts mit Fokus auf Investmentfonds, Immobilientransaktionen und (Re-)Strukturierungsberatung für multinationale Konzerne.

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Winheller verstärkt NPO-Team

Winheller hat die Beratung nationaler und internationaler Nonprofit-Organisationen um die Partner Elmar Krüsmann und Johannes Fein verstärkt. Zum April kam die Expertin für Gemeinnützigkeitsrecht und Steuerberaterin Anna Danner von PricewaterhouseCoopers (PwC). Zudem stieß die Rechtsanwältin Dr. Isabella Löw zum Team.

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Keine Umsatzsteuerreform in dieser Legislaturperiode

Die Bundesregierung plant gemäß ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion keine Reform der Umsatzsteuersätze in dieser Legislaturperiode. Sie verweist auf den Koalitionsvertrag, der entsprechende Reformen nicht vorsieht. Die Frage nach der Umsetzung von Empfehlungen des Bürgerrates, unterschiedliche Ernährungsformen umsatzsteuerlich gleichzustellen, wird verneint. Die Steuersätze gelten nicht differenziert nach Ernährungsformen, sondern folgen der allgemeinen Systematik.

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Vorbild Tübingen – Freiburg kämpft gegen Abfall

Freiburg kämpft gegen den Müll auf seinen Straßen und Plätzen. 4.500 Kilogramm Abfall sammelt die Stadt jeden Tag ein. Nun plant die Universitätsstadt die Einführung einer Verpackungsteuer nach Tübinger Vorbild. Tübingen verlangt seit gut zwei Jahren 50 Cent für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher oder Einweggeschirr und 20 Cent für Einwegbesteck sowie andere Hilfsmittel wie Trinkhalme. Auch andere Kommunen in Baden-Württemberg erwägen eine derartige Steuer, darunter Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Singen. Allerdings stellt die noch anhängige Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Steuer ein rechtliches Risiko dar. Karlsruhe hat angekündigt, sich noch in diesem Jahr mit der Beschwerde befassen zu wollen. (mit Material von dpa)

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