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Die Entscheidung deutete sich schon in der mündlichen Verhandlung Mitte Februar an. Geklagt hatte ein Mann aus Nordrhein-Westfalen. Laut der Argumentation des Klägers seien „Kryptowährungen […] nichts Greifbares, nichts Tatsächliches, und daher keine Wirtschaftsgüter“, sagte Richter Nils Trossen anlässlich der jährlichen Pressekonferenz des höchsten deutschen Finanzgerichts. Krypto-Anleger würden ihre Profite zudem mutmaßlich häufig verschleiern.