Juve Plus BFH-Urteil

Auch Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig

Kryptowährungen gehören zu so genannten "anderen Wirtschaftsgütern". Privatanleger müssen ihre Gewinne aus Geschäften mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen daher versteuern. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH; Az.: IX R 3/22). 

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Die Entscheidung deutete sich schon in der mündlichen Verhandlung Mitte Februar an. Geklagt hatte ein Mann aus Nordrhein-Westfalen. Laut der Argumentation des Klägers seien „Kryptowährungen […] nichts Greifbares, nichts Tatsächliches, und daher keine Wirtschaftsgüter“, sagte Richter Nils Trossen anlässlich der jährlichen Pressekonferenz des höchsten deutschen Finanzgerichts. Krypto-Anleger würden ihre Profite zudem mutmaßlich häufig verschleiern.

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