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Die Bayerische Staatsregierung greift die bundeseinheitliche Regelung der Erbschaftsteuer mit einer abstrakten Normenkontrollklage an. Im Verfahren unter dem Aktenzeichen 1 BvF 1/23 will die Staatsregierung erreichen, dass wichtige Normen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) – insbesondere die Bewertung von Grundbesitz, die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze – für verfassungswidrig erklärt werden. Sie will stattdessen mehr Gestaltungsspielraum für die Landtage und sieht den Bund eher als Koordinationsaufsicht.