Juve Plus Normenkontrollklage am Bundesverfassungsgericht

Bayern steht gegen Normen der Erbschaftsteuer auf

Darf der Bund die Erbschaftsteuer bundesweit regeln oder müssen die Länder selbst über die Höhe entscheiden? Diese Frage landete im Oktober in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht. Bayern hat ein Normenkontrollverfahren angestoßen, denn es hält zentrale Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes für verfassungswidrig.

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Die Bayerische Staatsregierung greift die bundeseinheitliche Regelung der Erbschaftsteuer mit einer abstrakten Normenkontrollklage an. Im Verfahren unter dem Aktenzeichen 1 BvF 1/23 will die Staatsregierung erreichen, dass wichtige Normen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) – insbesondere die Bewertung von Grundbesitz, die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze – für verfassungswidrig erklärt werden. Sie will stattdessen mehr Gestaltungsspielraum für die Landtage und sieht den Bund eher als Koordinationsaufsicht.

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