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Das Verfahren – und worum es geht: Geklagt hatte ein Kölner Krypto-Anleger, der auf veräußerte Gewinne mit Kryptowährungen Steuern zahlen sollte. In dem Verfahren, das erstinstanzlich vor dem FG Köln geführt wurde, geht es vor allem um die grundsätzliche Frage, ob Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum als Wirtschaftsgüter behandelt werden und entsprechend der Steuerpflicht unterliegen. Zudem argumentierte der Kläger, dass eine von der Finanzverwaltung angenommene Steuerpflicht verfassungswidrig sei. Das FG Köln entschied in seinem Urteil vom 25. November 2021 zugunsten der Verwaltung (Az.: 14 K 1178/20).