Einziehungsverfahren im Fall Olearius geht zurück zum LG Bonn
Das Landgericht Bonn muss erneut prüfen, ob bei dem Hamburger Bankier Christian Olearius mutmaßliche Taterträge eingezogen werden können. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute geurteilt und damit eine Entscheidung des Landgerichts aufgehoben, nicht in ein selbstständiges Einziehungsverfahren gegen den früheren Warburg-Bank-Chef überzugehen (Az. 1 StR 97/25).
Die Karlsruher Richter ordneten die Überleitung selbst an und verwiesen die Sache an eine andere Strafkammer zurück. Es geht um die Einziehung von rund 40 Millionen Euro mutmaßlichen Tatlohns aus Cum-Ex-Geschäften.
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