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Im aktuellen Urteil hat sich der EuGH mit einem flämischen Dekret zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822 (DAC 6) zur Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltung befasst. Das Dekret sah vor, dass ein Anwalt, der einen steuerlichen Vorgang aufgrund seines Berufsgeheimnisses nicht melden kann, andere Intermediäre darüber informieren muss. Dagegen klagten zwei Berufsverbände vor dem belgischen Verfassungsgericht. Sie sahen darin eine Verletzung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses. Das belgische Verfassungsgericht legte die Sache dem EuGH vor.