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Als rechtliche Vertreter stehen dem Ex-Fernsehmanager Dr. Ulrich Wehner von H2W Strafrecht Halbritter Horrer Wehner und der Berliner Strafrechtsanwalt Lawrence Desnizza von Prof. Dr. Streich & Partner zur Seite. Ihr Mandant hat im Prozessverlauf bereits eingeräumt, bis zu seiner Entlassung 2011 durch den MDR wiederholt verschiedene Musikmanager und TV-Produzenten um Darlehen in meist fünfstelliger Höhe gebeten zu haben – wohlwissend, dass er sie nicht pünktlich würde zurückzahlen können. Das Geld habe er benötigt, um Sendungen beim MDR entwickeln und umsetzen zu können, so Foht.