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Das Urteil – und worum es geht: Der EuGH hat in einem Urteil (Az. C-694/20) im Dezember das Anwaltsgeheimnis bei der Meldepflicht (DAC 6) gestärkt. Das belgische Verfassungsgericht hatte den EuGH angerufen. Nun entschieden die Luxemburger Richter, dass Anwälte andere Intermediäre nicht davon in Kenntnis setzen müssen, wenn sie ihre Meldepflicht nicht ausüben können. Dies verstoße, so der EuGH, gegen das Anwaltsgeheimnis. Mandanten müssen darauf vertrauen können, dass ein Anwalt das Mandatsverhältnis nicht ohne ihre Zustimmung offenlegt. JUVE Steuermarkt sprach mit Michael Graf, Steuer-Partner bei Dentons, über die Entscheidung. Graf ist Rechtsanwalt und Steuerberater.