Juve Plus Unter der Lupe: EuGH-Urteil zur Schweigepflicht bei DAC 6

„Steuerberater sollten von der Meldepflicht befreit werden“

Anwälte müssen anderen Intermediären nicht mitteilen, wenn sie wegen des Berufsgeheimnisses grenzüberschreitende Steuergestaltungen nicht melden können - zumindest in Belgien. Das entschied der EuGH in Bezug auf ein belgisches Dekret. Damit ist das letzte Wort in Sachen Meldepflicht aber noch nicht gesprochen, erläutert Michael Graf im Gespräch mit JUVE Steuermarkt. 

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Das Urteil – und worum es geht: Der EuGH hat in einem Urteil (Az. C-694/20) im Dezember das Anwaltsgeheimnis bei der Meldepflicht (DAC 6) gestärkt. Das belgische Verfassungsgericht hatte den EuGH angerufen. Nun entschieden die Luxemburger Richter, dass Anwälte andere Intermediäre nicht davon in Kenntnis setzen müssen, wenn sie ihre Meldepflicht nicht ausüben können. Dies verstoße, so der EuGH, gegen das Anwaltsgeheimnis. Mandanten müssen darauf vertrauen können, dass ein Anwalt das Mandatsverhältnis nicht ohne ihre Zustimmung offenlegt. JUVE Steuermarkt sprach mit Michael Graf, Steuer-Partner bei Dentons, über die Entscheidung. Graf ist Rechtsanwalt und Steuerberater.  

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