Das Regelwerk sieht vor, dass ein Bewerber um eines der Spitzenämter eines Bundesgerichts eine mindestens fünfjährige Erfahrung am betreffenden Gericht vorweisen muss. Über diese Erfahrung verfügt jedoch keiner der beiden vom Bundesjustizministerium favorisierten Kandidaten. Dr. Anke Morsch, vormalige Präsidentin des Finanzgerichts des Saarlands, und Dr. Hans-Josef Thesling, der ehemalige Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf, gelten hier als gesetzt. Beide waren erst im vergangenen Herbst zu Richterin bzw. Richter am BFH ernannt worden.
Die Vorsitzenden des Richterbundes Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff warnen entschieden vor einer Abkehr vom tradierten Verfahren, das sich ihrer Meinung nach in der Vergangenheit bewährt habe. Zudem wies der DRB darauf hin, dass öffentlich der Eindruck entstehe, „richterliche Spitzenämter würden in erster Linie nach parteipolitischen Erwägungen besetzt“. Dies gefährde die Akzeptanz der Auswahlentscheidung und werfe ein schlechtes Licht auf die Unabhängigkeit der Justiz.
Als der vormalige Präsident Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff mit Erreichen der Altersgrenze im Sommer 2020 ausgeschieden war, übernahm Vizepräsidentin Christine Meßbacher-Hönsch den Vorsitz allein, wurde jedoch selbst im Herbst in den Ruhestand verabschiedet.
Sollten Morsch und Thesling als Nachfolger bestimmt werden, rechnen Insider mit Konkurrentenklagen. Nach JUVE Steuermarkt-Informationen wurde bereits ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. (Verena Clemens)