Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben hierzulande weitestgehend zum Erliegen gebracht. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket will die Bundesregierung die Auswirkungen des Corona-Virus abfedern und eine „wirtschaftliche Bradykardie“ verhindern – auch das deutsche Steuerrecht ist betroffen. Der Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff im Interview über die Frage, ob die steuerlichen Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen ausreichen.
Sven Lilienström: Unternehmer und Selbstständige können ab sofort zinslose Steuerstundungen sowie das Herabsetzen von Vorauszahlungen beantragen. Wie bewerten Sie diese Maßnahmen aus steuerrechtlicher Sicht?
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