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Richter und Prozessparteien, die einander in einem Saal mit wuchtigem Mobiliar, schweren Stühlen mit rotem Lederbezug und Kronleuchtern gegenübersitzen – gehört dieses Bild aus dem Sitzungssaal des Bundesfinanzhofs (BFH) bald der Vergangenheit an? In diese Richtung weist zumindest der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Förderung der Videokonferenztechnik bei Verfahren vom November 2022. Er sieht die Möglichkeit einer vollvirtuellen Verhandlung vor, bei der nicht einmal die Richter, geschweige denn die Prozessparteien, im Sitzungssaal anwesend sein müssen.