Grundsteuerreform

Öffnungsklausel erntet Kritik

Die geplante Reform der Grundsteuer sorgt in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für Diskussionen. Beide Bundesländer schlagen eine Öffnungsklausel vor, die es den Kommunen erlaubt, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzulegen. Der Vorschlag stößt jedoch bei Kommunal- und Wirtschaftsverbänden auf heftige Kritik.

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Der Vorschlag aus den Bundesländern facht die Diskussionen über die Grundsteuerreform erneut an. Bis Januar 2025 muss das Gesetz umgesetzt sein, doch es gibt noch viel zu tun und zahlreiche Meinungen, die berücksichtigt werden wollen.

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Die Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen haben den Gesetzentwurf zur Einführung variabler Grundsteuerhebesätze am vergangenen Donnerstag in den Landtag eingebracht. Der Vorschlag sieht vor, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, für Wohn- und andere Grundstücke unterschiedliche Hebesätze anzuwenden. Damit soll einer übermäßigen Belastung der Wohnimmobilien entgegengewirkt werden, die durch die bevorstehende Reform droht. Der Bund hatte infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung der Grundsteuer beschlossen, die ab 2025 in Kraft tritt.

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