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Die Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen haben den Gesetzentwurf zur Einführung variabler Grundsteuerhebesätze am vergangenen Donnerstag in den Landtag eingebracht. Der Vorschlag sieht vor, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, für Wohn- und andere Grundstücke unterschiedliche Hebesätze anzuwenden. Damit soll einer übermäßigen Belastung der Wohnimmobilien entgegengewirkt werden, die durch die bevorstehende Reform droht. Der Bund hatte infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Neuregelung der Grundsteuer beschlossen, die ab 2025 in Kraft tritt.