Nachdem eine Verschärfung auf Bundesebene im Kabinett gescheitert war, haben Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein über den Bundesrat einen neuen Anlauf unternommen.
Ziel der vier Länder ist es, Umgehungskonstruktionen über mehrstufige Beteiligungs- und Holdingstrukturen zu unterbinden, die Finanzinvestoren mittelbaren Einfluss auf Steuerberatungsgesellschaften ermöglichen. Parallel dazu hat Schleswig-Holstein einen weiteren Vorschlag in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht – und rückt damit nun selbst in den Mittelpunkt der Debatte.
Kodex als Prüfauftrag im Bundesrat
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein bestätigt auf Anfrage die Initiative. Die vom Land eingebrachte Prüfbitte ist inzwischen vom Finanzausschuss des Bundesrates beschlossen worden und findet sich als Ziffer 5 im Gesetzesentwurf des Bundesrats.
Der Prüfauftrag zielt darauf ab, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu untersuchen, ob die Anerkennung von Berufsausübungsgesellschaften widerrufen werden kann, wenn an ihnen Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaften beteiligt sind, bei denen zu befürchten ist, dass berufsfremde Interessen die Unabhängigkeit der dort tätigen Steuerberater gefährden. Rechtlich geht es also um die Frage, wann die Voraussetzungen von Paragraf 53 Absatz 2 Nr. 1 StBerG erfüllt werden.
Als denkbare Ausgestaltung wird in der Ausschussempfehlung beispielhaft die Erarbeitung eines Verhaltenskodex durch das Bundesfinanzministerium genannt. Dieser könnte sicherstellen, dass berufsfremde Interessen keinen Einfluss auf Unabhängigkeit, Form, Inhalt und Qualität der Steuerberatung nehmen. Bei Verstößen könnte den Kammern ein Widerrufsrecht eingeräumt werden.
Keine Anlehnung an Professoren-Konzept
In der Branche war spekuliert worden, ob der Vorschlag auf das „Konzeptpapier Investmentkodex“ der Professoren Clemens Engelhardt und Kai-Uwe Marten zurückgeht. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein weist das zurück.
Der Antrag sei unabhängig von dem inhaltlich nicht bekannten Papier der Professoren entwickelt worden. Vielmehr verstehe er sich als Ergänzung des Mehrländerantrags zur Verschärfung des Fremdbesitzverbots (Ziffer 4 der Drucksache 40/1/26), den der Finanzausschuss ebenfalls beschlossen hat.
Damit grenzt sich das Land ausdrücklich von der Debatte um externe wissenschaftliche Initiativen ab. Der Kodex sei kein Professorenprojekt, sondern ein Instrument innerhalb des laufenden Gesetzgebungsverfahrens.
Öffnung durch Regulierung?
Auf die Frage, ob ein solcher Verhaltenskodex faktisch Fremdbesitz erlauben würde, sofern Investoren sich regelkonform verhielten, antwortet das Ministerium differenziert.
Der Kodex werde lediglich beispielhaft erwähnt. Im Kern gehe es darum, den Steuerberaterkammern ein Widerrufsrecht zu eröffnen, wenn die Unabhängigkeit konkret gefährdet sei. Im Umkehrschluss bedeute dies allerdings, dass Beteiligungsstrukturen, die diese Gefährdung nicht auslösen oder die Kodex-Vorgaben einhalten, bestehen bleiben könnten.
Damit deutet sich ein möglicher Regulierungsansatz an, der nicht primär auf ein starres Beteiligungsverbot, sondern auf eine Missbrauchs- beziehungsweise Gefährdungskontrolle abstellt.
Als Kompromiss zur Befriedung des Berufsstands will Schleswig-Holstein den Vorschlag jedoch nicht verstanden wissen. Vorrangig solle weiterhin die Forderung des Mehrländerantrags nach einem verschärften Fremdbesitzverbot umgesetzt werden.
Besitzstand in Gefahr
Der Kodex-Ansatz eröffne den Kammern zusätzlich die Möglichkeit, auch bei Gesellschaften, die unter eine Besitzstandsregelung fallen, im Einzelfall einzugreifen. Zugleich könnte die Regelung – so das Ministerium – auch dann zur Anwendung kommen, wenn eine gesetzliche Verschärfung entgegen der Länderforderung nicht zustande kommt.
Damit liegt die Entscheidung nun beim Plenum des Bundesrates. Am 6. März steht das Neunte Steuerberatungsänderungsgesetz auf der Tagesordnung der 1062. Sitzung.
Neben den vier Initiativländern hat sich inzwischen auch Hessen der Linie angeschlossen, das Fremdbesitzverbot gesetzlich zu stärken. Ob sich im Bundesrat eine klare Mehrheit für eine Verschärfung findet – oder ob der Kodex-Ansatz als regulatorischer Auffangmechanismus an Bedeutung gewinnt –, dürfte maßgeblich davon abhängen, wie sich die Bundesregierung positioniert.
Genau hier liegt die Sorge der antragstellenden Länder: Nachdem entsprechende Pläne im Kabinett am Widerstand des Wirtschaftsministeriums gescheitert waren, gilt es als unsicher, ob die Bundesregierung eine erneute Verschärfung mitträgt.
Vor diesem Hintergrund erscheint der Kodex weniger als Liberalisierungsschritt, denn als Absicherungsinstrument – für den Fall, dass eine gesetzliche Nachschärfung politisch nicht durchsetzbar ist.