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Verrechnungspreise haben vor den Finanzgerichten nichts zu suchen. So oder so ähnlich war die einhellige Meinung von Steuerberatern und auch Rechtsanwälten, die sich mit dem Thema beschäftigten. Doch das ist längst vorbei – Verrechnungspreise beschäftigten mittlerweile sogar das oberste deutsche Finanzgericht. Das jüngste Beispiel: Im August 2023 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil, das die Verrechnungspreis-Experten in den Beratungseinheiten aufmerksam zur Kenntnis nahmen. Es ging um Funktionsverlagerungen und die sehr grundsätzliche Frage, wann überhaupt eine solche vorliegt.