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In seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 hat der Bundesrat das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften nach kurzer Aussprache abgelehnt. Damit ist auch die im parlamentarischen Verfahren nachgeschärfte Regelung zum Fremdbesitzverbot bei steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zunächst vom Tisch – und das Thema vollständig wieder offen.