Cum-Cum

Warburg Bank soll weitere 100 Millionen Euro Steuern nachzahlen

Auf die in den Cum-Ex-Skandal verwickelte Hamburger Warburg Bank kommen weitere Steuernachforderungen in Höhe von fast 100 Millionen Euro zu. Diesmal geht es jedoch nicht um Cum-Ex-, sondern um Cum-Cum-Geschäfte. Auf Bundesebene gibt es zudem Streit um die Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschusses, der die Rolle des damaligen Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) klären soll.

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Das Bankhaus Warburg bestätigte einen „Spiegel“-Bericht, wonach der Hamburger Fiskus von der Privatbank 98,6 Millionen Euro fordert. „Es ist […] korrekt, dass es diese Steuernachforderung gibt, siehe auch unseren Jahresabschluss 2021 im Bundesanzeiger“, sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Gegen den Nachforderungsbescheid für die Jahre 2011 bis 2014 sei jedoch Einspruch eingelegt und der Bescheid damit außer Vollzug gesetzt.

„Keine steuerlichen Vorteile“ durch Cum-Cum-Geschäfte

„Wir gehen derzeit nicht von weiteren signifikanten Belastungen für die Warburg Bank im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Cum-Transaktionen aus“, sagte die Sprecherin. Die Warburg Bank und die Warburg Invest hätten durch die Geschäfte keine Steuervorteile gehabt. Die Bank habe nur als Verwahrstelle fungiert. „Die steuerlichen Vorteile kamen vielmehr den Inhabern der Aktien bzw. Anlegern der Sondervermögen zugute“, betonte die Sprecherin.

Die Hamburger Finanzbehörde wollte sich zum konkreten Fall nicht äußern und verwies auf das Steuergeheimnis. Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sagte aber der dpa: „Wir verfolgen Cum-Cum-Gestaltungen konsequent und fordern zurück, sobald wir rechtlich die Chance dazu haben.“ Nach dpa vorliegenden Zahlen bearbeiten die Finanzbehörden der Länder derzeit bundesweit mehr als 170 Cum-Cum-Fälle mit einem Steuerschaden von mehr als fünf Milliarden Euro. Davon seien bislang etwa 275 Millionen Euro zurückgefordert worden.

Dressel betonte: „Die Tatsache, dass wir bei der Rückforderungsquote im Ländervergleich auf Platz 2 liegen, zeigt, dass Hamburg hier kein Vollzugsdefizit hat.“ Genau dies war den Behörden der Hansestadt im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank vorgeworfen worden. Unter anderem soll der damalige Hamburger Bürgermeister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz nach Treffen mit den Bankern Max Warburg und Christian Olearius politischen Einfluss darauf genommen haben, dass das Finanzamt zunächst auf Rückforderungen in Millionenhöhe verzichtete. Scholz weist jegliche Einflussnahme zurück. Die Warburg Bank selbst musste schließlich aufgrund eines Gerichtsbeschlusses insgesamt mehr als 176 Millionen Euro zu Unrecht erstatteter Steuern zurückzahlen. Sie versucht aber weiterhin, gegen die geänderten Steuerbescheide juristisch vorzugehen.

Streit um Untersuchungsausschuss spitzt sich zu

Derweil versucht ein Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft seit mehr als zweieinhalb Jahren, die Vorwürfe zu klären. In Berlin streiten sich Union und SPD um einen weiteren Untersuchungsausschuss im Bundestag, der – ähnlich wie der Hamburger Ausschuss – die eventuelle politische Einflussnahme von Scholz in der Steueraffäre um die Warburg Bank untersuchen soll. 

Die Union will ihren Einsetzungsantrag in der nächsten Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses im Bundestag zur Abstimmung stellen und droht mit dem Gang zum Verfassungsgericht. Die Sozialdemokraten lehnen jedoch weite Teile des vorgelegten Fragenkatalogs ab, weil sie den Bund nicht für zuständig halten. „Wenn die SPD schon jetzt einen reduzierten Fragenkatalog vorsieht, werden wir in jedem Fall in Karlsruhe klagen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Patrick Schnieder, dem „Spiegel“. „FDP und Grüne sollten sich gut überlegen, ob sie sich zum Handlanger der SPD machen wollen, die Hintergründe über den Millionen-Betrug zu Lasten des Staates weiter zu verschleiern“, warnte er. Die Union werde das nicht hinnehmen. Die Ampelregierung wolle die Aufklärung der Steueraffäre behindern. Das deute darauf hin, dass Scholz etwas zu verbergen habe.

(mit Material von dpa) 

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