Globale Mindeststeuer

Zu Risiken und Nebenwirkungen: Pillar II erreicht den M&A-Markt

Die globale Mindestbesteuerung umzusetzen, ist für die betroffenen Unternehmen eine Mammutaufgabe – und sorgt für volle Auftragsbücher bei den Beratungsgesellschaften. Weniger präsent ist, wie sich die Regelungen auf die Transaktionsberatung auswirken. Dabei stellt Pillar II gerade Berater im Large-Cap-Segment vor Herausforderungen.

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Die globale Mindeststeuer wird in Zukunft unweigerlich auch Gegenstand von Transaktionsverhandlungen sein und rückt damit auch in den Fokus der M&A-Tax-Berater. Berater berichten bereits jetzt von einer erhöhten Aufmerksamkeit für das Thema.

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GloBE, MinStG und MNE: Diese Abkürzungen dürften derzeit in den Köpfen vieler Steuerchefs großer Unternehmen herumschwirren. GloBE steht für die Global Anti Base-Erosion Rules von OECD und G20, auch Pillar II genannt. Hinter dem MinStG verbirgt sich das Mindeststeuergesetz, wiederum kurz für: Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung in Unternehmensgruppen, das Pillar II in deutsches Recht umsetzt. Und MNE sind ‚Multinational Entities‘, die ab einer gewissen Umsatzschwelle unter das Pillar-II-Regime fallen. Laut dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sollen in Deutschland zwischen 400 und 600 Konzerne betroffen sein. Diese sind fieberhaft damit beschäftigt sind, Daten zu sammeln, Strukturen zu schaffen und Tools zu füttern, um den GloBE-Regelungen gerecht zu werden – oftmals unterstützt von Beratungsgesellschaften.

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