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Gleichzeitig erhöhen die regulatorische Unsicherheit und die Komplexität konzernsteuerlicher Themen den Beratungsbedarf. Die Fragmentierung der steuerlichen Dienstleistungen und die Spezialisierung auf einzelne Disziplinen werden deshalb weiter vorangetrieben.
Ein Beispiel ist das Megaprojekt der vergangenen Jahre: Pillar II. Auch in diesem Jahr hat die globale Mindeststeuer für viel Beratungsbedarf gesorgt – nicht zuletzt, weil am 30. Juni die Frist für die Abgabe der ersten Erklärungen anstand. Und die Beratung zu Pillar II wird sich weiter dynamisch entwickeln, sei es durch laufende Anpassungen, Safe-Harbour-Regelungen oder internationale Abstimmungen. Besonders kritisch dabei: die Diskrepanz zwischen EU-Vorgaben und der Sonderposition der USA. Was einerseits eine Belastungsprobe für Berater und Unternehmenssteuerabteilungen darstellt, kann andererseits auch Katalysator für die nächste Stufe des Outsourcings sein. Managed Services, bei denen entweder einzelne Disziplinen oder gesamte Steuerfunktionen ausgelagert werden, könnten weiter an Bedeutung gewinnen. Nicht umsonst positionieren sich Next-Six-Einheiten wie
Zu einem immer wichtigeren Beratungsgebiet hat sich die Grunderwerbsteuer entwickelt. Insbesondere bei Konzernumstrukturierungen und M&A-Transaktionen stellen die hohen Steuersätze, eine komplizierte Gesetzeslage sowie die Ungewissheit über die Richtung der EU-Rechtsprechung Unternehmen vor große Herausforderungen. Das bedeutet gleichermaßen viel Arbeit für steuergestaltende Kanzleien und Compliance-orientierte Gesellschaften.
Die zunehmende Fragmentierung konzernsteuerlicher Beratung, aber auch die unsichere wirtschaftliche Lage, spiegeln sich außerdem in der Beratung zu Tax Compliance Management Systemen wider: Berater wurden zuletzt weniger zur Implementierung umfassender TCMS-Lösungen konsultiert, als zur Überprüfung bereits bestehender Systeme und deren Anpassung auf einzelne Disziplinen wie Zölle, Umsatzsteuern oder Verrechnungspreise.
All das spielt sich vor einem größeren Generationswechsel ab. Insbesondere in einigen Rechtsanwaltskanzleien: Dort haben einzelne Berater noch immer deutlich mehr Einfluss auf Charakter und Erfolg einer Praxis als in den personalstärkeren – aber auch anonymeren – Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaften. So ist bei